BGH erschwert lesbischen Paaren die Adoption von Stiefkindern

Karlsruhe · Für Frauen in lesbischen Beziehungen dürfte es schwieriger werden, ein Kind ihrer Partnerin zu adoptieren. Denn der leibliche Vater des Kindes darf bei der Adoption in der Regel nicht einfach übergangen werden, entschied der Bundesgerichtshof . Vielmehr muss der Erzeuger die Gelegenheit bekommen, sich am Verfahren zu beteiligen (Az.: XII ZR 473/13). Grundsätzlich hieß es: Es genüge nicht, wenn die Frauen versicherten, der Vater sei mit der Adoption einverstanden.

Denn das Adoptionsgericht müsse sich sicher sein, dass der Erzeuger kein Interesse an einer rechtlichen Vaterschaft habe.

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