Beschwerde deutscher Vertriebener gegen Polen abgewiesen

Straßburg/Berlin. Eine Grundrechtsbeschwerde deutscher Vertriebener gegen Polen ist gestern vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gescheitert

Straßburg/Berlin. Eine Grundrechtsbeschwerde deutscher Vertriebener gegen Polen ist gestern vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gescheitert. Die 23 deutschen Beschwerdeführer, vertreten durch die Preußische Treuhand GmbH, hatten wegen ihrer Vertreibung von ihrem Grundbesitz während des Zweiten Weltkriegs eine Verletzung des Grundrechts auf Eigentum geltend gemacht. Der heutige polnische Staat habe seinerzeit keine rechtliche oder faktische Kontrolle über die damals zu Deutschland gehörigen Territorien gehabt und könne daher nicht für die Vertreibung verantwortlich gemacht werden, begründete der Gerichtshof. Die Beschwerde wurde als unzulässig zurückgewiesen, noch vor einer Prüfung des eigentlichen Anliegens.Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) begrüßte die Entscheidung. Mit Abweisung der Klage gegen Polen sei die Haltung der Bundesregierung bestätigt worden, dass es im deutsch-polnischen Verhältnis keine offenen Vermögensfragen im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg gebe. dpa

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