Neuer Streit über Mietpreisbremse

Saarbrücken/Berlin · Im Koalitionsstreit um den Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse fordert die Union jetzt auch Veränderungen beim geplanten Bestellerprinzip für die Wohnungsvermittlung. Wie die "Saarbrücker Zeitung" (Donnerstag) berichtet, hat die Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Fraktion beim Bundesjustizministerium "Änderungsbedarf" angemeldet.

Das geht aus einem Schreiben hervor, das der Zeitung vorliegt. Darin wird das Ministerium zugleich aufgefordert, "die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der Mietpreisbremse" zu überprüfen.

Der CDU-Politiker Jan-Marco Luczak sagte, man bekenne sich zwar zum Bestellerprinzip. Es regelt, dass derjenige, der den Makler beauftragt, ihn auch bezahlt. "Der Referentenentwurf führt aber im Kern dazu, dass immer der Vermieter die Provision zahlt. Das entspricht nicht dem Koalitionsvertrag." Die Union hatte bereits in einem Eckpunktepapier weitgehende Änderungen angemahnt. Unter anderem verlangt sie ein Auslaufen des Gesetzes nach fünf Jahren.

Die SPD erteilte der Forderung eine Absage. Rechtsexperte Dirk Wiese sagte der "Saarbrücker Zeitung", der Gesetzentwurf sei ausgewogen und wahre die Interessen von Mietern und Vermietern. "Auch die Kanzlerin ist wie wir dafür, dass die Mietpreisbremse kommt. Ich sehe keinen Nachbesserungsbedarf."

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