Behörden jagen Pädophile "in Echtzeit"

Berlin. Die Bundesregierung hat die umstrittene Blockade von Kinderporno-Seiten im Internet auf den Weg gebracht. Das gestern vom Kabinett beschlossene Gesetz soll noch vor der Sommerpause Bundestag und Bundesrat passieren. Es erfasst privatwirtschaftliche Internet-Anbieter mit mindestens 10 000 Kunden und damit rund 97 Prozent des Marktes

Berlin. Die Bundesregierung hat die umstrittene Blockade von Kinderporno-Seiten im Internet auf den Weg gebracht. Das gestern vom Kabinett beschlossene Gesetz soll noch vor der Sommerpause Bundestag und Bundesrat passieren. Es erfasst privatwirtschaftliche Internet-Anbieter mit mindestens 10 000 Kunden und damit rund 97 Prozent des Marktes. Es bestehe dann die Chance, die Täter zu verfolgen, sagte Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU).

Nach Schätzungen gibt es in Deutschland täglich bis zu 450 000 Zugriffe auf Seiten mit kinderpornografischem Inhalt. 20 bis 25 Länder weltweit haben bereits Sperren eingeführt oder tun das in Kürze. Bereits am vergangenen Freitag hatten fünf der größten deutschen Internet-Anbieter freiwillig Verträge mit dem Bundeskriminalamt (BKA) unterzeichnet. Darin verpflichten sich die Firmen, vom BKA identifizierte Seiten zu sperren. Kritiker führen an, dies sei der Einstieg in eine staatliche Zensur.

Justizministerin Brigitte Zypries (SPD, Foto: dpa) erklärte, Zugriffsdaten würden nicht gespeichert: "Aber die Strafverfolgungsbehörden können in Echtzeit zugreifen und können sehen, wer versucht hier gerade eine solche Seite aufzurufen. Und in dem Moment macht er sich bereits strafbar." Es sei denn, der Nutzer könne nachweisen, es habe sich um ein Versehen oder um eine technische Umleitung gehandelt.

Im Gesetzentwurf wird den Anbietern nicht mehr vorgeschrieben, wie sie die Seiten blockieren. Damit reagiert die Bundesregierung auf die Kritik, wonach die in den Verträgen mit dem BKA vorgesehene Sperrung bei der Umwandlung von Domain-Namen in die Ziffernfolge der technischen Internet-Adresse (DNS-Sperre) umgangen werden könne.

Die Deutsche Kinderhilfe forderte die Bundesregierung auf, die Strafe für das Herunterladen solcher Daten zu verschärfen - darauf stünden bislang nur zwei Jahre Haft. dpa

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