Bayerns Landtag verschärft Regelungen zu Verwandten

München · Nach der Verwandtschaftsaffäre hat der bayerische Landtag den Abgeordneten gestern die Beschäftigung von Angehörigen auf Staatskosten verboten. Von Juni an dürfen Angehörige bis zum vierten Verwandtschaftsgrad in den Abgeordnetenbüros nicht mehr eingestellt werden.

Außerdem dürfen die Parlamentarier künftig die Arbeitsverträge nicht mehr selbst verwalten - das wird das Landtagsamt übernehmen. Auch Familienmitglieder von Parlamentskollegen dürfen nicht eingestellt werden - bis zum dritten Verwandtschaftsgrad. "Es war ein Fehler, dass wir die Verhaltensregeln im Parlament nicht schon vor Jahren geändert haben", sagte CSU-Fraktionschefin Christa Stewens. 79 Landtagsabgeordnete hatten seit dem Jahr 2000 Ehefrauen oder Kinder als Bürohilfen angeheuert. Dies war nach bayerischem Abgeordnetengesetz rechtens, hat aber eine Welle der Empörung ausgelöst.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort