Anklage fordert 3,5 Jahre Haft für Auschwitz-Buchhalter

Lüneburg · Im Auschwitz-Prozess gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning hat die Staatsanwaltschaft gestern dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Der 94-Jährige sei der Beihilfe zum Mord in mindestens 300 000 Fällen schuldig zu sprechen, sagte Staatsanwalt Jens Lehmann im Plädoyer vor dem Lüneburger Landgericht.

Er stelle es jedoch ins Ermessen des Gerichtes wegen Verfahrensverzögerung bis zu 22 Monate als bereits verbüßt anzurechnen. Gegen Gröning wurde bereits früher ermittelt. 1985 stellte die Staatsanwaltschaft in Frankfurt die Ermittlungen ein. Dem "Buchhalter von Auschwitz" wird vorgeworfen, Spuren der Massentötung verwischt zu haben, indem er half, an der Bahnrampe des KZ Gepäck wegzuschaffen.

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