Angeklagter im Holzklotz-Fall darf nur verpixelt gezeigt werden

Karlsruhe. Im Oldenburger Prozess um die tödliche Holzklotzattacke darf der Angeklagte bei Bildaufnahmen nur anonymisiert - etwa verpixelt - gezeigt werden. Dies entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht. Damit unterlag der Sender N24 gegen eine Verfügung, wonach der wegen Mordes Angeklagte nicht zu erkennen sein darf

Karlsruhe. Im Oldenburger Prozess um die tödliche Holzklotzattacke darf der Angeklagte bei Bildaufnahmen nur anonymisiert - etwa verpixelt - gezeigt werden. Dies entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht. Damit unterlag der Sender N24 gegen eine Verfügung, wonach der wegen Mordes Angeklagte nicht zu erkennen sein darf. Dem Mann wird vorgeworfen, vor acht Monaten einen Holzklotz von einer Autobahnbrücke auf den Wagen einer Familie geworfen zu haben. Dabei starb eine Frau. dpa

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