Ärzte vor Spätabtreibung zu Beratung verpflichtet

Berlin. Auch bei späten Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche besteht künftig eine Beratungspflicht des Arztes. Darüber muss er allerdings mit der Schwangeren Einvernehmen erzielen. Nach jahrelangem Streit billigte der Bundestag gestern Abend die fraktionsübergreifende Initiative von Johannes Singhammer (CSU) und Kerstin Griese (SPD)

Berlin. Auch bei späten Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche besteht künftig eine Beratungspflicht des Arztes. Darüber muss er allerdings mit der Schwangeren Einvernehmen erzielen. Nach jahrelangem Streit billigte der Bundestag gestern Abend die fraktionsübergreifende Initiative von Johannes Singhammer (CSU) und Kerstin Griese (SPD). Für dieses Gesetz votierten in namentlicher Abstimmung 326 Abgeordnete, 234 waren dagegen. Zugleich muss künftig zwischen der Diagnose und der ärztlichen Abbrucherlaubnis eine dreitägige Bedenkfrist liegen. Kommt der Arzt den Auflagen nicht nach, droht ihm ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro.Mehr Zeit für EntscheidungBefürworter der Singhammer-Griese-Initiative machten in der gut 90-minütigen Debatte geltend, dass die betroffenen Frauen in ihrer schwierigen Situation mehr Beratung und mehr Zeit für ihre Entscheidung benötigten. Dies werde durch die Beratungspflicht des Arztes sowie durch die Bedenkfrist sichergestellt. Dabei gehe es nicht darum, den 1995 nach langem Ringen gefundenen Kompromiss zum Schwangerschafts-Paragrafen 218 aufzukündigen, versicherten Griese wie auch die frühere Familienministerin Renate Schmidt (SPD). Griese sagte: "Wir tasten den Paragrafen 218 nicht an." Dagegen warnten andere Redner eindringlich davor, an der "guten Lösung" des Kompromisses von 1995 zu rütteln. "Der Kompromiss ist ein hohes Gut", sagte der SPD-Abgeordnete Wolfgang Spanier. In den vergangenen Jahren sei schon zu oft versucht worden, daran zu kratzen.Auch Ausnahmen Christel Humme (SPD) und Irmingard Schewe-Gerigk (Grüne) warben für ihren Gegenentwurf. Humme warnte vor einer starren Bedenkfrist von drei Tagen. Auch Ausnahmen müssten möglich sein, etwa wenn die Frau schon einmal ein behindertes Kind zur Welt gebracht habe. Auch sollte die Beratung der Schwangeren bereits früh bei vorgeburtlichen Untersuchungen einsetzen. Humme wie andere Redner lehnten auch die Bußgeld-Androhung gegen Ärzte ab. Die Linksfraktion kritisierte beide Initiativen. Mit ihnen würden nur neue Hürden vor einem Abbruch geschaffen, sagten die Abgeordneten Kirsten Tackmann und Ulla Jelpke. Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland seit der Novelle von 1995 unter bestimmten Bedingungen straffrei. Eine Frau darf innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen abtreiben lassen, wenn sie mindestens drei Tage vor dem Abbruch an einem Beratungsgespräch teilgenommen hat. Ein solches Beratungsgespräch war bisher für medizinisch-soziale Indikationen ab der 13. Woche nicht vorgeschrieben. dpaMeinung

Zu kurz gegriffen

Von SZ-KorrespondentStefan Vetter Auch die beste Beratung ist nur von begrenztem Wert, wenn die Gesellschaft ein Leitbild pflegt, in dem Behinderte praktisch nur am Rande vorkommen. Was zählt, sind Vitalität, Leistung und Erfolg. Ein gemeinsames Leben und Lernen von gesunden und behinderten Menschen hat hier zu Lande immer noch Seltenheitswert. Am Ende gehört für Eltern viel Mut dazu, sich ein glückliches Leben mit behinderten Kindern vorzustellen. Genauso wichtig wie die vorgeburtliche Aufmerksamkeit wäre daher das Gefühl, auch dann nicht mit seinen Sorgen allein gelassen zu werden, wenn das behinderte Kind auf der Welt ist. Davon ist Deutschland leider weit entfernt.

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