29 Parteien können an Bundestagswahl teilnehmen

Berlin. An der Bundestagswahl nehmen voraussichtlich 29 politische Vereinigungen teil. Der Bundeswahlausschuss erkannte sie am Freitag in Berlin als Parteien an, so dass sie nun Wahlvorschläge für den Urnengang am 27. September einreichen dürfen. Für den Urnengang gesetzt sind SPD, CDU, CSU, FDP, Linke und Grüne, weil sie bereits im Bundestag vertreten sind

Berlin. An der Bundestagswahl nehmen voraussichtlich 29 politische Vereinigungen teil. Der Bundeswahlausschuss erkannte sie am Freitag in Berlin als Parteien an, so dass sie nun Wahlvorschläge für den Urnengang am 27. September einreichen dürfen. Für den Urnengang gesetzt sind SPD, CDU, CSU, FDP, Linke und Grüne, weil sie bereits im Bundestag vertreten sind. Auch NPD und DVU dürfen sich beteiligen. Dazu kommen 21 Kleinparteien. Die Piratenpartei nahm die Hürde ohne Schwierigkeiten. Die Vereinigung setzt sich besonders für Bürgerrechte im Internet ein. Die Anerkennung versagt wurde der Anarchistischen Pogo-Partei Deutschlands (APPD). Die Grundvoraussetzungen erfüllten nach Ansicht des Bundeswahlausschusses die Bayernpartei, die Ökologisch-Demokratische Partei (ödp), die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD), die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) und die rechtsextremen Republikaner. Antreten wollen auch Die Violetten, die Tierschutzpartei, die Zentrumspartei und zwei Rentnerparteien, die Rentner-Partei-Deutschland und die Rentnerinnen und Rentner Partei. afp

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