Schärfere Regeln 100 Euro Strafe für eine Whatsapp-Nachricht

Berlin · Eine SMS an der Ampel tippen? Zu Hause anrufen beim Parkplatzsuchen? Für viele Autofahrer ist das ganz normal. Aber vielleicht nicht mehr lange.

 Handy am Steuer soll künftig härter geahndet werden.

Handy am Steuer soll künftig härter geahndet werden.

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

() Was ein Handy am Steuer anrichten kann, zeigte sich erst gestern wieder auf einer belgischen Autobahn bei Antwerpen: Der Fahrer eines Lieferwagens fuhr am Stauende auf einen Lastwagen auf und starb – mit dem Smartphone in der Hand. Um solche Schicksale künftig abzuwenden, will die Politik jetzt die Regeln verschärfen. Der Bundesrat stimmt dazu heute über eine Verordnung ab. Wird sie Leichtsinnige am Lenker zur Vernunft bringen?

Wo ist das Problem?

Dass Handys beim Fahren nicht in der Hand gehalten werden dürfen, wird nicht richtig ernst genommen. „Der telefonierende Kraftfahrzeugführer und der Kurznachrichten eintippende Fahrer gehören bedauerlicherweise zum täglichen Verkehrsgeschehen“, lautet die ernüchternde Bilanz des Bundesverkehrsministeriums. Die Verstöße passierten immer vorsätzlich, und vielen komme das nicht mal falsch vor. Dabei bedeutet ein Sekundenblick aufs Smartphone bei Tempo 50 schon 14 Meter Blindflug, wie der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) warnt. Für neue Regeln sei es daher höchste Zeit.

Was soll geändert werden?

Das Verbot, das bisher nur Mobil- und Autotelefone nennt, soll erweitert werden. Erfasst werden nun alle Geräte zur „Kommunikation, Information oder Organisation“, heißt es in einer Verordnung, der heute der Bundesrat zustimmen soll – also auch Tablets, Laptops und sonstige Kleincomputer. Erlaubt bleibt, Anrufe per Taste oder Wischen übers Display anzunehmen, solange man das Gerät nicht hochnimmt. Weiter zulässig: Sprachsteuerungen und ein „kurzer“ Blick aufs Gerät. Der DVR gibt aber zu bedenken, dass Autofahrer ja ganz individuelle Interpretationen für den Begriff „kurz“ hätten.

Wie sehen die Sanktionen aus?

Dobrindt lässt keinen Zweifel daran, dass das Verbot schärfere Zähne bekommen soll. Wer mit Handy am Steuer erwischt wird, soll 100 Euro Buße zahlen statt bisher 60 Euro, verbunden mit einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Im schlimmsten Fall, wenn also noch Sachbeschädigung im Spiel ist, drohen künftig bis zu 200 Euro plus zwei Punkte plus ein Monat Fahrverbot. Das soll ein Denkzettel sein und Hemmungen erhöhen. Auch für Radler mit Handy in der Hand wird es teurer: 55 Euro statt bisher 25 Euro.

Welche Vorschriften gelten künftig noch?

Zum Handy greifen darf man weiterhin, wenn das Fahrzeug steht und der Motor aus ist – auch wenn sich im Stau nichts mehr bewegt. Nicht gilt dies aber, wenn sich der Motor an einer Ampel nur kurz selbst ab- und anschaltet. Länger auf einen kleinen Kamera-Monitor schauen dürfen Fahrer auch, wenn sie mit dieser Hilfe zum Beispiel in Schritttempo einparken. Eigens vermerkt ist, dass Fahrer von Linien­bussen auch mit laufendem Motor auf Bordcomputer blicken dürfen, um an Haltestellen Tickets zu verkaufen. Videobrillen am Steuer sind generell tabu.

Wie geht es weiter?

Was härtere Sanktionen bewirken, muss sich zeigen. „Eine stärkere Prävention auch mit höheren Geldbußen ist für mehr Verkehrssicherheit richtig“, argumentiert der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow. „Wichtig sind aber auch mehr Kontrollen.“ Auf frischer Tat ertappt oder eindeutig per Blitzer-Foto überführt werden längst nicht alle Smartphone-Sünder. Zur Beweisführung nach Unfällen müssen Handys aufwendig untersucht werden. Gerade gesetzlich geregelt wurde, dass Fahrer E-Mails lesen können, wenn Autos computergesteuert fahren – der Mensch am Steuer muss aber jederzeit eingreifen können. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag richtet den Blick auch schon auf ein verwandtes Problem: die Ablenkung von Fußgängern durch Elektrogeräte.

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