Facharzt-Termine Zweibrücker muss ein Jahr auf Behandlung beim Doktor warten

Zweibrücken · Warum man manchmal in Zweibrücken lange auf Facharzt-Termine warten muss und was man dagegen tun kann.

 Viele Patienten sitzen in einem Wartezimmer einer Arztpraxis.

Viele Patienten sitzen in einem Wartezimmer einer Arztpraxis.

Foto: picture alliance / dpa/dpa Picture-Alliance/Patrick P

„Ein Jahr Wartezeit für einen Arzttermin – das kann ja wohl nicht wahr sein!“ Ein 69 Jahre alter Leser unserer Zeitung schüttelt empört den Kopf. Als er dieser Tage in einer Arztpraxis vorstellig geworden sei, habe er genau dies gesagt bekommen: Er solle sich auf ein Jahr Wartezeit einrichten. Verärgert wandte sich der Brenschelbacher an den Merkur, um dort sein Problem zu schildern. Er habe einen Zehennagel-Pilz und habe sich direkt an einen Hautarzt wenden wollen, ohne erst seinen Hausarzt aufzusuchen. Als er einen ersten Dermatologen in der Rosenstadt aufsuchte, habe es dort geheißen: ein Jahr Wartezeit. Daraufhin versuchte er sein Glück bei einem weiteren Hautarzt in der Stadt. Dort habe die Antwort ebenfalls gelautet: er müsse ein Jahr warten. „Das ist nicht zu fassen“, findet der 69-Jährige. Er räumt ein, dass sein Problem mit dem Zehennagel-Pilz nicht extrem dringlich sei – aber was solle er mit der Aussage anfangen, er solle in einem Jahr wiederkommen? Dann könne er es gleich sein lassen.

Der Merkur fragte bei Dr. Andreas Dawid nach. Dawid, der in Zweibrücken eine radiologische Praxis betreibt, ist Vorstand des Ärztenetzes Zweibrücken, einem Zusammenschluss von rund 50 Ärzten in der Rosenstadt. Dawid hält Rücksprache mit einem der beiden Hautärzte, die den 69-Jährigen vertrösteten (der andere Hautarzt ist nicht Mitglied des Ärztenetzes) und sagt danach unserer Zeitung: „Es gibt in der Dermatologie in Zweibrücken derzeit tatsächlich Engpässe.“ Die Hautärzte in der Stadt hätten enorm viel zu tun, so Dawid. „Dazu kommt, dass man Zehennagel-Pilz durch Mittel aus der Apotheke gut behandeln kann.“ Der Hautarzt habe ihm, so Dawid, gesagt, dass aus diesen Gründen – Patientenansturm, keine dramatische Erkrankung – der 69-Jährige vertröstet worden sei. Der Betroffene könne die Erkrankung gut bei seinem Hausarzt behandeln lassen, wenn dieser nicht damit zurechtkomme, solle sich der Brenschelbacher eine Überweisung von seinem Hausarzt schreiben lassen, dann bekomme er einen schnelleren Termin, habe der Hautarzt erklärt, so Dawid weiter.

Der 69-Jährige hadert auch nach dieser Antwort damit, dass er als Kassenpatient derart vertröstet worden sei. „Mit unserem System stimmt etwas nicht“, klagt der Merkur-Leser. Doch auch Kassenpatienten müssen sich nicht auf ewig und drei Tage vertrösten lassen, erklärt Dr. Rainer Saurwein, Pressesprecher der Kassenärztlichen Vereinigung (KV)  Rheinland-Pfalz in Mainz. „Bei uns gibt es eine Terminservicestelle. Die hilft, wenn man dringend einen Termin bei einem Facharzt braucht, den aber nicht bekommt.“ Wichtig sei, dass der behandelnde Arzt dem Patienten die Erfordernis einer zügigen Behandlung mit einem „Dringlichkeitscode“ bestätigt. „Ohne diesen Code geht nichts“, macht Saurwein deutlich. Und mit diesem Code geht es dann rasch. Die KV vermittle, sobald die Terminservicestelle kontaktiert worden sei, binnen sieben Tagen einen Termin, der nicht länger als vier Wochen in der Zukunft liege. „Der Betroffene bekommt von uns keinen Wunscharzt-Termin“, stellt der Pressesprecher klar. Ferner könne es sein, dass der Termin „einen größeren Radius hat“, heißt, dass der Patient einige Kilometer Anfahrt auf sich nehmen müsse. Aber immerhin: Mit einem Dringlichkeitscode werde definitiv ein Termin vermittelt.

Saurwein macht im Gespräch mit unserer Zeitung zudem deutlich, dass kein Arzt in Deutschland gezwungen werden könne, einen Patienten zu behandeln. „Jeder Arzt hat das Recht, zu sagen: Stopp! Wir sind mit Terminen dicht, es geht nichts mehr“, sagt der Pressesprecher. Und das komme mittlerweile häufiger vor. Vor allem bei Kardiologen oder Neurologen beobachte die KV Rheinland-Pfalz zunehmend, dass Patienten lange Wartezeiten in Kauf nehmen müssten. „Da darf man nichts schön reden“, merkt er an. „Auch in verschiedenen internistischen Fachgebieten wird am Limit gearbeitet.“ Nichtsdestotrotz gelte: Wenn ein Patient ernsthafte Probleme oder ein Arzt einen Verdacht auf eine schwere Erkrankung habe – „dann liegt der Patient innerhalb weniger Stunden in der Röhre und bekommt eine Computertomographie“, nennt Saurwein ein Beispiel, dass es in ernsten Fällen keine großen Wartezeiten gebe.

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