Zweibrücker Kitas halten sich an Personalschlüssel

Zweibrücken · Zweibrücker Kindertagesstätten sind personell gut besetzt. Sowohl die Stadt als auch die Kirche als Träger der hiesigen Kitas halten die gesetzlich geforderte Zahl von 1,75 Stellen pro betreuter Gruppe ein.

"Es gibt einen Personalschlüssel für die Kindergärten. Und den halten wir ein", erklärt Stadtsprecher Heinz Braun. Die Stadt unterhält sieben Kindertagesstätten und zwei Kinderkrippen . Mehr Kinderbetreuungseinrichtungen in der Stadt unterhält der Verbund der evangelischen Kindergärten mit zwölf Kitas. Auch der Verbund hält sich nach Aussage der Geschäftsführerin Gerda Huber an die gesetzlichen Vorgaben: "Wir sind daran gebunden." Setzte der Verbund weniger Personal ein, würde das Land die Betriebserlaubnis entziehen, so Huber. Bei einer Erhöhung der Fachkräftestellen über die Regelzahl bekäme der Träger nicht mehr Geld von Land und der Stadt. Dann müsste er die Mehrkosten stemmen.

Durch sogenannte Springer reagiere die Stadt auf krankheitsbedingte Ausfälle von Erzieherinnen, sagt Braun. Dadurch würde die Stadt auch einem möglichen vorübergehenden Mangel begegnen. Braun und Huber gehen davon aus, dass die in dem "Ländermonitor frühkindliche Bildungssysteme" der Bertelsmann-Stiftung für Rheinland-Pfalz genannten Zahlen (wir berichteten) auch auf Zweibrücken zutreffen. Die exakte Berechnung für jede einzelne Gruppe sei aufgrund der Angebote und der Größe des Kindergartens schwer anzustellen, meint Huber. So sind für eine Kindergarten-Regelgruppe (Kinder zwischen dem dritten Lebensjahr und dem Schuleintritt) 1,75 Fachkräfte vorgeschrieben. "Bei einem eingruppigen Kindergarten müssen es zwei Fachkräfte in Vollzeit sein", sagt Huber. Dadurch gibt es Gruppen, bei denen auf eine Erzieherin sieben oder acht Kinder kommen. Bei anderen sind es dann zehn oder elf.

In Zweibrücken unterhält die Stadt zwei Kinderkrippen mit je sechs Erzieherinnen, in denen in je zwei Gruppen bis zehn unter dreijährige Kinder betreut werden. Dazu werden in den 19 Einrichtungen in kommunaler oder kirchlicher Trägerschaft Kinder unter drei und Kinder über drei in so genannten altersgemischten Gruppen betreut. Die Gruppen sind dann kleiner und für unter Dreijährige erhöht sich der Personalschlüssel von 1,75 Fachkräften pro Gruppe um 0,25 bei drei und vier Kindern beziehungsweise um 0,5 bei fünf und sechs Kindern.

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