Prozess gegen mutmaßlichen Autodieb Gefängnis plus Entziehungsanstalt

Zweibrücken/Contwig · Im Prozess gegen einen mutmaßlichen Autodieb vor dem Landgericht Zweibrücken wurden am Montag die Plädoyers gehalten.

 Der gestohlene Dacia wurde in der Straße Am Beckerswäldchen abgestellt und rollte brennend ein abschüssiges Feld hinunter und kam an einer Scheune zum Stehen.

Der gestohlene Dacia wurde in der Straße Am Beckerswäldchen abgestellt und rollte brennend ein abschüssiges Feld hinunter und kam an einer Scheune zum Stehen.

Foto: Polizeiinspektion Zweibrücken/Polizei

Er soll vier Jahre und vier Monate hinter Gitter und zudem für eine längere Zeit in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden. Zumindest hat das am Montagabend Staatsanwalt Patrick Langendörfer in seinem Plädoyer beantragt. Das Urteil über den 27-jährigen Zweibrücker, der sich seit Dezember 2020 wegen gleich einer ganzen Reihe von Straftaten, darunter Autodiebstahl, vor dem Landgericht Zweibrücken verantworten muss (wir berichteten), will die Erste Große Strafkammer heute verkünden.

In seinem Schlussvortrag ließ der Anklagevertreter noch einmal alle dem 27-Jährigen vorgeworfenen Taten Revue passieren – in chronologischer Reihenfolge. Demnach seien im Juli 2019 bei einer Polizeikontrolle im Rucksack des mehrfach vorbestraften jungen Mannes („Er hat Gefängniserfahrung“) 14,2 Gramm Marihuana gefunden worden. Wenige Monate später habe er ein Auto und dann einen Roller gelenkt, ohne je eine Fahrerlaubnis besessen zu haben. Seinerzeit soll er auch an einem Mofa- und Anfang 2020 an einem Auto-Diebstahl beteiligt gewesen sein. Was der 27-Jährige allerdings bestritt, obwohl die Ermittler damals den Zündschlüssel des entwendeten Fahrzeugs in seiner Wohnung gefunden hatten. Ebenfalls im Januar 2020 soll er in ein ehemaliges Fitnessstudio eingebrochen sein und einen Fernseher mitgehen lassen haben. Auch dieses Gerät war später in seiner Wohnung entdeckt worden. Im März 2020 wurde er – verbotenerweise – mit einem Butterfly-Messer angetroffen, weshalb ihm der Anklagevertreter einen Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen hatte. Im April 2020 soll er in einen Baustellen-Container eingebrochen sein und Werkzeuge im Wert von 3300 Euro an sich genommen haben. Zwar habe der Angeklagte angegeben, daran keine Erinnerung zu haben, jedoch habe es einen „daktyloskopischen Spurentreffer“ gegeben: „Es wurden seine Fingerabdrücke im Container gefunden.“ Der Anklagevertreter kreidete dem 27-Jährigen auch einen versuchten nächtlichen Einbruch in einen Kiosk an, bei dem ihm beim Einstieg durch eine Dachluke versehentlich die Taschenlampe aus den Händen ins Innere gefallen war und er sein Vorhaben unverrichteter Dinge abgebrochen hatte. Zudem soll er in der Nacht zum 24. Mai 2020 unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol aus einem Contwiger Hinterhof ein Auto gestohlen und es beim wilden Herumfahren demoliert haben. Das Gefährt war später ausgebrannt am Zweibrücker Beckerswäldchen gefunden worden. Hier warf ihm der Staatsanwalt neben Diebstahl auch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor.

Und schließlich war da noch die Verfolgungsfahrt, die sich der Angeklagte am 24. Juni 2020 mit der Polizei quer durch den Zweibrücker Stadtteil Ernstweiler geliefert hatte, um einer drohenden Verkehrskontrolle zu entgehen – wieder unter Alkohol- und Drogeneinfluss und ohne eine Fahrerlaubnis zu besitzen. Dabei war er über Kundenparkplätze gerast, an einem ihn verfolgenden Mannschaftswagen der Bereitschaftspolizei entlanggeschrammt und schließlich mit plattem Reifen in einer Sackgasse nahe der Albert-Schweitzer-Schule von den Beamten gestellt worden. „Was der Angeklagte da gemacht hat, war wirklich, wirklich gefährlich für alle anderen Verkehrsteilnehmer“, fasste Staatsanwalt Langendörfer zusammen. Weshalb er ihm Straßenverkehrsgefährdung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und Sachbeschädigung vorwarf. Seine Schuldfähigkeit stellte er nicht infrage.

Im Gegensatz zum Verteidiger des 27-Jährigen. Der St. Ingberter Rechtsanwalt Robert Münch argumentierte in seinem Plädoyer, sein Mandant habe realitätsferne Wahnvorstellungen gehabt, als er vor der Polizei davonraste. Was zurückzuführen sei auf eine ererbte „schizophrene Grunderkrankung“, eine „Grundpsychose“ und auf einen unmittelbar vorangegangenen Drogenkonsum. Der Anwalt beantragte, den 27-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von „nicht über zweieinhalb Jahren“ zu verurteilen. Nun hat das Gericht das Wort.

Die Urteil soll an diesem Mittwoch um 16 Uhr verkündet werden.

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