Rosengarten Zutritt nur noch mit Impfung oder Schnelltest

Zweibrücken · Rosengarten muss Hürden für Besucher einführen. Die „Stadt am Wasser“ bleibt trotz teils hoher Frequenz ohne Auflagen geöffnet.

 In den Rosengarten kommt man derzeit nur noch mit vollständiger Impfung oder negativem Corona-Test – und durch den Haupteingang. Das Drehkreuz am Hintereingang (angrenzend an das Hotel) ist gesperrt.

In den Rosengarten kommt man derzeit nur noch mit vollständiger Impfung oder negativem Corona-Test – und durch den Haupteingang. Das Drehkreuz am Hintereingang (angrenzend an das Hotel) ist gesperrt.

Foto: Mathias Schneck

Wer in den Rosengarten möchte, muss ab sofort eine Hürde überspringen: Entweder muss eine komplette Impfung (Erst- und Zweitimpfung) nachgewiesen werden – oder ein Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Die verschärften Zutrittsbedingungen sind auch daran zu erkennen, dass der hintere Eingang des Rosengartens (der an das Hotel angrenzt) mit Flatterband und Gitter abgesperrt ist. Ein Aushang dort informiert über die Änderung: Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes sei die Sperrung dieses Eingangs (der für die Inhaber von Dauerkarten gedacht ist) erforderlich.

Wer den Garten betreten möchte, müsse zum Haupteingang kommen – und dort einen „zweimaligen Impfnachweis“ nachweisen beziehungsweise einen „negativen Test, der nicht älter als 24 Stunden ist“.

In einem weiteren Aushang wird auf die Schnelltest-Stationen des DRK am Herzog- und Schlossplatz verwiesen sowie auf den Drogeriemarkt dm am Hilgard-Center.

Daniel von Gyldenfeldt, Verwaltungsamtmann beim UBZ (Umwelt- und Servicebetrieb, Betreiber des Rosengartens) bestätigt auf Anfrage, dass das neue Bundesgesetz keine andere Wahl lasse.

Er verweist auf die Bestimmungen des Paragraphen 28b des Infektionsschutzgesetzes: Demnach handele es sich bei dem Rosengarten um einen „botanischen Garten“; ein solcher sei, wie beispielsweise auch ein Zoo, zu schließen, wenn in der betroffenen Kommune an drei Tagen hintereinander eine Inzidenz von über 100 gemessen wurde.

„Leider“, fügt von Gyldenfeldt hinzu. Denn gerade jetzt, Anfang Mai, sei alles am Blühen, der Rosengarten entfalte gerade seine Pracht. „Wir machen das nicht gerne, aber wir haben keine andere Wahl“, seufzt er.

Die neuen Hürden für den Eintritt in den Rosengarten gelten bereits seit 28. April. Es handele sich also nicht um einen „Hexenstreich“, entgegnet der UBZ-Mitarbeiter. Passanten, die am 30. April, der „Hexennacht“ die Sperrung gesehen hatten, merkten im Gespräch mit unserer Zeitung an, dass es sich dabei doch nur um einen dummen Streich handeln könne – Impfnachweis beziehungsweise Test, um in einem Garten an der frischen Luft herumzuspazieren! Das hatte die Leser unserer Zeitung, die sich an uns wandten, amüsiert.

Zu früh gelacht: Es war kein Streich. Es ist Ernst. Der UBZ müsse diese neuen Beschränkungen so lange aufrechterhalten, bis die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen (nicht etwa drei!) wieder unter 100 sinke, erläutert von Gyldenfeldt. Kinder unter sechs Jahren seien von der Pflicht eines Impfnachweises oder eines Schnelltestes befreit.

Der Rosengarten muss seit Inkrafttreten der Hürden einen Einbruch der Gästezahlen verbuchen. In der vergangenen Woche wären normalerweise bis zu 3000 Besucher zu erwarten gewesen, nun seien knapp tausend gekommen.

Eine Kompensation für Dauerkarteninhaber, die jetzt nicht in den Rosengarten kommen, weil sie noch nicht geimpft sind (oder sich nicht impfen lassen wollen) beziehungsweise denen ein Schnelltest zu aufwendig für eine kurze Gartenvisite ist, gebe es nicht.

Der Rosengarten habe weiterhin geöffnet, für die Einschränkungen sei eine gesetzliche Auflage verantwortlich und nicht eine Entscheidung des UBZ, bedauert von Gyldenfeldt.

Wie sieht es eigentlich mit der wenige Meter vom Rosengarten entfernten „Stadt am Wasser“ aus? Unsere Zeitung wurde von Lesern angesprochen, dass dort zuletzt jede Menge Auflauf herrschte, zum Teil stünden dort Menschen in Gruppen beisammen – ohne Abstand, ohne Maske.

Jens John, Pressesprecher der Stadt Zweibrücken, sagte auf Anfrage, dass für diesen Wasserspielplatz andere Spielregeln gelten. „Die Stadt am Wasser ist ein offenes Konzept, welches verschiedene Teile der Stadt einbindet. Der Rosengarten ist ein in sich geschlossener Botanischer Garten, der so auch explizit in der Bundesnotbremse erwähnt wird.“

Natürlich appelliere die Stadt an die Besucher des Spielplatzes, die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. John: „Nur so können wir die Inzidenz in Zweibrücken senken und auch Einschränkungen durch die Bundesnotbremse wieder lockern.“

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