Outlet-Erweiterung Fachzentrum für Luxuswaren

Zweibrücken · Mit der Forderung nach einer Sortimentsbeschränkung will die Stadt die Folgen der Outlet-Erweiterung entschärfen.

 Betreiber Via Outlets will das Zweibrücken Fashion Outlet erweitern.

Betreiber Via Outlets will das Zweibrücken Fashion Outlet erweitern.

Foto: Lutz Fröhlich

Im „Raumordnungsverfahren mit integriertem Zielabweichungsverfahren“ ist die Stadt Zweibrücken bei der Beteiligung der Nachbarkommunen in Rheinland-Pfalz einen Schritt weiter gekommen. Wie Oberbürgermeister Marold Wosnitza (SPD) in der zurückliegenden Bauausschuss Sitzung berichtete, ist es ihm gemeinsam mit Südwestpfalz-Landrätin Susanne Ganster (CDU) gelungen, die Plangemeinschaft Westpfalz von ihrer ablehnenden Haltung gegenüber der Erweiterung des Fashion Outlet Zweibrücken (FOZ) abzubringen.

Die Plangemeinschaft Westpfalz ist eine von fünf Plangemeinschaften in Rheinland-Pfalz. Innerhalb dieser Regionen sollen die Gemeinschaften die Räume ordnen und legen damit die Grundlage für das, was später in den Gemeinden dann durch lokale Baupläne im Detail ausgestaltet wird. So sollen alle Interessen der planbetroffenen Kommunen ausgeglichen werden.

Der Bauausschuss hatte in der Sitzung über die Stellungnahme der Stadt im Verfahren zu entscheiden, die an die Struktur und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt geschickt werden soll. Die Behörde ist für das Verfahren zuständig, mit dem der Raumordnungsplan geändert werden soll. In dieser Stellungnahme spricht sich die Stadt nun deutlich für eine Begrenzung der Sortimente im gesamten Outletbereich aus. Ein Zugeständnis Zweibrückens an die übrigen Mitglieder der Plangemeinschaft, wie Oberbürgermeister Wosnitza sagte.

Die Stellungnahme sieht vor, dass keine weiterer Ausbau als der jetzt beantragte genehmigt wird. Ursprünglich vorgesehen war eine Erweiterung des Fabrikverkaufszentrums in insgesamt drei Stufen zu je 9000 Quadratmetern. Die jetzt geplante Erweiterung um 8500 Quadratmeter fällt mithin also etwas kleiner aus als die seinerzeit genehmigten Erweiterungsstufen. Diese Genehmigungen will man jetzt kassieren und ein Ende der Expansion setzen. Gegenüber der SDG Süd drängt die Stadt Zweibrücken außerdem auf die klare Definition des „Luxussegments“.

Oberbürgermeister Wosnitza sagte dazu im Ausschuss, wer sich am heutigen Outlet-Standort umsehe, der merke schnell, viel mehr Platz sei nicht da. Eine Sichtweise, die breite Zustimmung unter den anwesenden Ausschussmitgliedern fand. Mit der nun vorgesehenen Begrenzung des Wachstums will man bei der Stadt Schwächen der ursprünglichen Outlet-Bauplanung beseitigen.

Dazu zählen etwa auch Festsetzungen zum Sortiment des Fashion-Outlets. In den ursprünglichen Baugenehmigungen gab es solche Sortimentsbeschränkungen nicht. Hier kommt nun das im Verfahren vielfach eher kryptisch als „Korridorsperre“ bezeichnete Instrument zum Tragen. Ein Begriff, der auch bei vielen Mitgliedern des Bauausschusses für Stirnrunzeln sorgte. Deshalb musste Stadtoberhaupt Wosnitza den Begriff noch mal erklären.

Bei der Korridorsperre gehe es demnach darum, eine Konzentration der Outlet-Geschäfte auf einen oder mehrere Sortimentsbereiche zu verhindern. Nach aktuellem Stand könnte jedes der vorhandenen Geschäfte sich auf dieselbe Ware konzentrieren. Wosnitza nannte hier als Beispiel: Schuhe. Würden nun auf 21 000 Quadratmetern Schuhe angeboten, wäre es mit der Attraktivität des Standortes schnell vorbei. Auch Schuhgeschäfte in den umliegenden Innenstädten hätten ein Problem.

Deshalb soll das verkaufbare Sortiment im Plangebiet nach Flächen eingeschränkt werden. Für das bereits bestehende Plangebiet heißt das einerseits, das bei Nutzungsänderungen – für die Baugenehmigungen nötig sind – auf den Sortimentsmix geachtet werden soll.

Für die neuen Flächen heißt das aber auch: Sind im alten Gebiet die beschränkten Sortimente bereits flächenmäßig ausgeschöpft, können Läden dort nur eröffnen, wenn in gleichem Umfang ein vergleichbarer Laden schließt.

In ihrer Stellungnahme schließt die Stadt zudem die Erweiterung auf sogenannte Randsortimente aus. Der Outletbetreiber Via Outlets hatte deren Zulassung bei Erweiterungsplänen mit beantragt. Unter Randsortimenten verstehen Händler solche Waren, die Kunden mit dem eigentlichen Kernsortiment nicht unbedingt in Verbindung bringen – sie als quasi überraschen.

Ein bekanntes Beispiel ist etwa eine berühmte Hamburger Kaffeerösterei, die irgendwann begann in ihren Kaffeeläden Haushaltsgeräte, Textilien, Reisen oder sogar einen eigenen Mobilfunkdienst anzubieten.

Zwar gibt es ähnliche Randsortimente bereits im FOC, damit diese sich nicht weiter ausbreiten und den Innenstädten der Umgebung weiter zusetzen, soll nun eben die Beschränkung auf das Luxussortiment kommen. Hier spricht sich die Stadt gegenüber der SDG auch für regelmäßige Sortimentskontrollen aus.

Der Bauausschuss stimmte einstimmig dafür, die Stellungnahme gegenüber der SDG mit diesen Beschränkungen abzugeben. Alle Fraktionen zeigten sich im Ausschuss zufrieden mit den geplanten Sortimentsbeschränkungen als Schutzinstrument für die Zweibrücker Innenstadt-Händler. Lediglich die Zweibrücker Grünen äußerten ihr Bedauern darüber, dass das FOC hauptsächlich mit dem Auto erreichbar sei. Das sei in den Augen der Grünen „kein nachhaltiges Konzept“, so Norbert Pohlmann. Daraufhin gab Verwaltungschef Wosnitza zu bedenken, dass mit der S-Bahn-Erweiterung auch hier eine deutliche Verbesserung der Situation eintreten werde. Da sich aus Sicht der Grünen durch die Outlet-Erweiterung für die Innenstädte keine neue Situation ergebe, könne seine Fraktion der Stellungnahme zu stimmen. „Was kaputt gehen konnte, ist kaputt gegangen“, sagte Pohlmann mit Blick auf Einzelhändler in der Innenstadt.

Damit scheinen zunächst innerhalb der Planungsgemeinschaft Westpfalz vorhandene Widerstände gegen die Outlet-Erweiterung vom Tisch. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob die Kommunen im Saarland sich mit der Einschränkung des Sortiments ebenfalls besänftigen lassen. Schließlich hatte Homburg schon einmal erfolgreich gegen die Zweibrücker und ihr Outletcenter geklagt. Eigentlich hatte man sich danach geeinigt, dass bei 21 000 Quadratmetern Verkaufsfläche Schluss sein sollte. Auch Blieskastel hatte nach Bekanntwerden der jetzigen Erweiterungspläne Ablehnung signalisiert. Hier dürften auf die Stadtverwaltung noch einige Gespräche zukommen.

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