Rechtsstreit mit Helexier Gekündigter Privatklinik-Chefarzt bleibt vorerst ausgesperrt

Zweibrücken · Das Landgericht Zweibrücken hat sich bezüglich der Klage von Dr. Thomas Doerr gegen seinen einstigen Arbeitgeber Helexier für nicht zuständig erklärt.

 Dr. Thomas Doerr wurde mehrere Wochen lang auf der Helexier-Homepage als „Ärztlicher Direktor“ der Himmelsberg-Fachklinik und „Chefarzt Kardiologie“ beworben – bis es zum massiven Zerwürfnis kam.

Dr. Thomas Doerr wurde mehrere Wochen lang auf der Helexier-Homepage als „Ärztlicher Direktor“ der Himmelsberg-Fachklinik und „Chefarzt Kardiologie“ beworben – bis es zum massiven Zerwürfnis kam.

Foto: Rainer Ulm

Das war wohl nichts – zumindest vorerst. Am Montag hat sich die Zweite Zivilkammer des Landgerichts Zweibrücken bezüglich der Klage des fristlos gekündigten Chefarztes Dr. Thomas Doerr gegen seine einstige Arbeitgeberin, die Privatklinik-Betreiberfirma Helexier, für nicht zuständig erklärt. Hier war der Kardiologe gegen das von Helexier gegen ihn Ende März verhängte Hausverbot juristisch vorgegangen. Er hatte eine einstweilige Verfügung beantragt, um wieder Zugang zu seinen fünf Praxisräumen im einstigen Evangelischen Krankenhaus (EvK) zu bekommen, die ihm von Helexier laut Chefarzt-Vertrag zugestanden worden waren (wir berichteten).

Zu dieser Türen öffnenden einstweiligen Verfügung ist es nun erst mal nicht gekommen – Doerr bleibt der Zugang zu seinen Praxisräumen im EvK-Gebäude verwehrt, das Helexier vor gut einem Jahr gekauft hatte. Dort stehen laut Doerr diverse, ihm gehörende medizinische Geräte im Wert von 600 000 Euro.

Der Kardiologe möchte unbedingt zurück. Deshalb zeigte er sich am Montag nach der Entscheidung der Zivilkammer enttäuscht: „Es ist schon traurig, dass ein Gericht mehrere Wochen braucht, um festzustellen, dass es eigentlich gar nicht zuständig ist.“ Helexiers Anwalt Herrmann Comtesse hingegen wertete die Entscheidung der Zivilkammer zumindest als „Teilerfolg“.

Vom Tisch sind damit die einstweilige Verfügung und der mögliche Wiedereinzug des ungeliebten Ex-Chefarztes noch lange nicht: Die Vorsitzende Richterin Jessica Zinnow kündigte an, den Fall nun zuständigkeitshalber ans Arbeitsgericht Kaiserslautern weiterzuleiten.

Die Betreiberfirma der angestrebten „Himmelsberg Fachklinik“ hatte Doerr nicht „nur“ Hausverbot erteilt und fristlos gekündigt, sondern auch seinen Arbeitsvertrag angefochten. Vor der Zivilkammer hatte der Helexier-Rechtsbeistand die fristlose Kündigung in der Auftaktverhandlung vor einer Woche damit begründet, dass Doerr andere im Gebäude des ehemaligen EvK beschäftigte Ärzte in seiner Funktion als „kommissarischer Ärztlicher Direktor“ rüde beleidigt und herabgewürdigt habe: Ihm weiterhin Arbeitsräume zur Verfügung zu stellen, sei deshalb „nicht zumutbar“ gewesen. Zudem sei der Chefarzt-Vertrag, wie Comtesse es ausdrückte, „nie in Gang gesetzt worden“, weil die „Himmelsberg Fachklinik“ mangels Genehmigung bis heute gar nicht erst in Betrieb gegangen sei. Zwar hatte die Richterin damals angemerkt, in diesem Verfahren gehe es in erster Linie um „Besitzschutzansprüche“ der klagenden, also der Doerr-Seite. Allerdings verwies sie auch darauf, dass die „Auslegung des Chefarzt-Vertrages“ eigentlich ein Fall fürs Arbeitsgericht sei. Worauf die Vorsitzende nun zurückkam: Die Sache könne nicht „losgelöst vom Chefarzt-Vertrag beurteilt werden“, in dem auch die „Raumüberlassung“ geregelt sei: Deshalb liege hier „eine arbeitsrechtliche Streitigkeit zugrunde“, begründete sie ihre Entscheidung, den Fall ans Arbeitsgericht Kaiserslautern zu verweisen, das nun über die einstweilige Verfügung entscheiden müsse.

Vielleicht passiert das sogar im Zusammenhang mit der bei eben diesem Arbeitsgericht anhängigen Kündigungsschutzklage Doerrs gegen Helexier. Dafür gibt es bereits einen Gütetermin: am 27. Mai ab 13 Uhr im Gebäude des Pfälzischen Oberlandesgerichts im Zweibrücker Schloss.

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