Vier Kameras überwachen bald Exe Zweibrücken und das Vandalismus-Problem

Zweibrücken · Der jüngste Fall von Zerstörungswut am Minigolf-Platz zeigt: Vandalismus ist in der Stadt ein immer wieder aufflammendes Problem. Nach jahrelangem Hin und Her werden nun „in Kürze“ vier Kameras am Exe scharfgeschaltet, erklärt das Rathaus auf Anfrage.

 Wo rohe Kräfte sinnlos walten: Vandalen haben erneut den Minigolf-Platz heimgesucht und dort ein deutliches Zeugnis ihrer Dummheit abgelegt.

Wo rohe Kräfte sinnlos walten: Vandalen haben erneut den Minigolf-Platz heimgesucht und dort ein deutliches Zeugnis ihrer Dummheit abgelegt.

Foto: Norbert Schwarz

Jetzt geht es ganz schnell. „In Kürze“ will die Stadtverwaltung insgesamt vier Überwachungskameras am Wasserspielplatz scharfschalten. Das teilt die Beigeordnete Christina Rauch (CDU), zu deren Zuständigkeitsbereich auch das Ordnungsamt gehört, auf Anfrage unserer Zeitung mit.

Nun kann nicht pauschal gesagt werden, dass die Stadt lediglich wegen des jüngsten Vorfalls von Zerstörungswut am Minigolf-Platz (wir berichteten mehrfach) die Kameras so rasch in Stellung bringt. Doch ist Fakt, dass der Stadtrat vor nunmehr fast vier Jahren, im September 2017, einstimmig dafür plädierte, den Wasserspielplatz mit Kameras überwachen zu lassen – Grund war wiederholter Vandalismus dort.

Mehrfach fragte der Merkur in den vergangenen Jahren beim Rathaus nach, wann es denn soweit sei, immer wieder hieß es „bald“, es seien nur noch einige Datenschutzfragen und dies und das zu klären. Dann verschwand das Thema wieder vom Radar.

Im März schließlich schien es dann doch noch nach vorne zu gehen, der Stadtrat wurde in Kenntnis gesetzt, dass Gesamtkosten in Höhe von 9900 Euro für vier Überwachungskameras angefallen sind. Oberbürgermeister Marold Wosnitza (SPD) erklärte zudem gar, es werde gemeinsam mit dem Land geprüft, ob in Zweibrücken weitere Kameras installiert werden könnten, zuletzt habe es vermehrt Vandalismus an Schulgebäuden und in Parkhäusern gegeben (die Polizei würde mehr Kameras begrüßen, siehe Info).

Allerdings wurde in der Ratssitzung im März auch moniert (von Dirk Schneider, Bürgernah), dass die Stadt jahrelang brauche, um endlich die Kameras zum Einsatz zu bringen.

Die Beigeordnete Rauch erklärt nun auf Merkur-Anfrage, die Scharfschaltung stehe unmittelbar bevor. In besagter „Kürze“. Rauch blickt in ihrer Antwort noch einmal auf die wiederholten Fälle von Vandalismus am Exe seit der Einweihung der Stadt am Wasser im Jahr 2017 zurück. Die Beigeordnete erwähnt die „Schäden durch Diebstahl und Vandalismus – zum Beispiel durch mutwillige Beschädigungen an Spielgeräten oder in den Toilettenhäuschen“ und merkt zudem an, dass zunehmend „Verunreinigungen des Spielplatzes“ zu beobachten gewesen seien, diese Verunreinigungen seien „im Hinblick auf den Gesundheitsschutz der spielenden Kinder nicht mehr zu tragen“.

Rauch macht also deutlich: Die vier Kameras, die demnächst zum Einsatz kommen, sind nicht Ausfluss einer Überwachungsmanie sondern unumgänglich, wenn der für viel Geld installierte Wasserspielplatz geschützt werden soll.

Man habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, im Vorfeld seien alle datenschutzrechtlichen Aspekte abgeklopft worden, erklärt die Ordnungsamts-Dezernentin. Man sei zu der Auffassung gelangt, dass „aufgrund der abschreckenden Wirkung einer Videoüberwachungsanlage mit deutlich weniger Beeinträchtigungen sowie Beschädigungen“ zu rechnen sei.

„Mildere Mittel“, wie etwa Leuchtstrahler, seien hier nicht dienlich, da das Wasserspielplatz-Areal weitläufig sei, außerhalb der üblichen Nutzungszeiten durch die Kinder gebe es dort auch wenig Publikumsverkehr, der ja ebenfalls präventiv wirken könne, so dass die Kameras bei der Gesamtabwägung das erforderliche Mittel seien, argumentiert die Beigeordnete.

Die Ordnungsamts-Dezernentin weist auch daraufhin, dass es der Behörde ob der geringen Personalstärke nicht möglich sei, ständig auf dem Exe nach dem rechten zusehen, der kommunale Vollzugsdienst müsse mit den wenigen vorhandenen Kräften das ganze Stadtgebiet im Auge behalten.

Die Beigeordnete merkt an, dass die Kameras selbstverständlich nicht dafür eingesetzt würden, „das Freizeitverhalten der Bürgerinnen und Bürger“ zu überwachen.

Die Kameras hätten einzig und allein den Zweck, abzuschrecken und im Falle von strafbaren Handlungen wichtige Hinweise zu geben. Im Falle einer Straftat werde das Videomaterial im „Vier-Augen-Prinzip“ ausgewertet.

Die Videoüberwachung werde „ausdrücklich nur außerhalb der widmungsgemäßen Nutzungszeiten“ zum tragen kommen, sprich, „von Sonnenuntergang zu Sonnenaufgang“. Laut Rauch wurden „an allen Zugängen zum Wasserspielplatz“ bereits Hinweisschilder angebracht, die die Bürger gemäß Datenschutz auf die Kameras aufmerksam machen.

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