Zweibrücken UBZ erhöht Friedhofsgebühren
Update | Zweibrücken · Angehörige von Verstorbenen müssen künftig für Bestattungen oder Grabverlängerungen auf Zweibrücker Friedhöfen tiefer in die Tasche greifen. Denn der zuständige UBZ (Umwelt- und Servicetrieb Zweibrücken) hat eine neue Friedhofssatzung verfasst, die ab 1. Juni gelten soll.
In den Sitzungsunterlagen zum Hauptausschuss wies die Stadt daraufhin, dass es nicht nur zu einer „Anpassung“ von Gebühren kommt, sondern zudem neue „Gebührentatbestände“ in die Satzung eingeführt werden.
Besonders deutlich fällt die Anpassung bei Urnennischen in Urnenstelen oder Urnenwänden aus: für eine Nische (je zwei Urnen) waren bislang 560 Euro zu zahlen – ab 1. Juni sind es 1935 Euro. Für Wahlgräber für Urnenbeisetzungen im Urnenerdgrab, Urnenrasengrab und Urnenbaumgrab waren bislang jeweils 610 Euro zu entrichten. Künftig kostet das Urnen-Erdgrab 880 Euro, das Urnen-Rasenwahlgrab 1244 Euro und das Urnen-Baumgrab 1348 Euro. Für die Sargbestattung in einem Tiefgrab waren bislang 680 Euro zu zahlen, ab 1. Juni sind es 1620 Euro.
Für die Nutzung der Leichenhalle (bislang 220 Euro) sind künftig 322 Euro zahlen (für Bubenhausen, bislang 110 Euro, sind es nun 167 Euro). Neu als Gebührentatbestand eingeführt wurde die Nutzung des Vorplatzes inklusive des Vordaches der Trauerhalle – hierfür verlangt der UBZ ab Juni 64 Euro.
In den Sitzungsunterlagen erklärt die Stadt, nach Auffassung des UBZ würden die neuen Gebühren „einer gerichtlichen Überprüfung standhalten“; der Umwelt- und Servicebetrieb hoffe, „den Friedhofsgebührenhaushalt die nächsten 3 bis 5 Jahre stabil halten zu können“.
UPDATE: Am Mittwochabend hat auch der Stadtrat die neuen Friedhofsgebühren gebilligt. Nur die FWG (2) stimmte dagegen, zudem gab es 5 Enthaltungen. Damit können die Erhöhungen inkraft treten. Zuvor war ein (auch von FDP und Bürgernah) unterstützter Verschiebungs-Antrag der FWG gescheitert, die zunächst noch mehr Erläuterungen wollte. Allerdings waren diese bereits im (nichtöffentlichen) UBZ-Verwaltungsrat, dem auch ein FWG-Vertreter angehört, gegeben worden.