Wer will königliche Hoheit werden? Nur zwei Bewerbungen für das Ehrenamt der Zweibrücker Rosenkönigin

Zweibrücken · Stadt dehnt Bewerbungsfrist aus. Verkehrsverein schlägt vor: Amtszeit der erfolgreichen Dina I. um ein Jahr verlängern und ihr eine Prinzessin zur Seite stellen, die sich dann einarbeiten kann.

 Rosenkönigin Dina Beckmann bei Ihrer Krönung vor zwei Jahren.

Rosenkönigin Dina Beckmann bei Ihrer Krönung vor zwei Jahren.

Foto: David Betz

Am Mittwoch war Bewerbungsschluss für das Amt der Zweibrücker Rosenkönigin. Doch es sind lediglich zwei Bewerbungen eingegangen, teilte das städtische Kultur- und Verkehrsamt gestern Morgen mit – und kündigte eine Pressemitteilung an. Darin hieß es dann, die Bewerbungsfrist werde bis zum 25. Mai verlängert. Die zweijährige Amtszeit der amtierenden Rosenkönigin Dina I. endet im Laufe dieses Jahres.

Die Rosenkönigin wird gemeinsam von den Mitgliedern des „Arbeitskreises Rosenkönigin“ (Stadt Zweibrücken, Verkehrsverein Zweibrücken, Gemeinsamhandel Zweibrücken und Oskar-Scheerer-Stiftung) ausgewählt.

Die Rosenkönigin beschäftigte deshalb auch den Verkehrsverein bei seiner Jahreshauptversammlung am Mittwochabend. Und dort deutete sich eine überraschende Wendung an. Der Vereinsvorsitzende, Alt-Bürgermeister Rolf Franzen, nannte es auf Merkur-Anfrage „bedauerlich“, dass die Amtszeit von Dina Beckmann ausläuft. Denn die Studentin habe ihr Amt „sehr gut ausgefüllt, und die Rosenstadt sehr würdig vertreten“.

Deshalb will der Verkehrsverein im Arbeitskreis Rosenkönigin anregen, der Regentin ein drittes Amtsjahr einzuräumen und ihr eine Prinzessin zur Seite zu stellen. Diese könne dann ein Jahr lang in ihre künftige Aufgabe hineinwachsen und die Rosenkönigin vertreten, skizzierte Rolf Franzen die Vorteile dieser Idee. Da Dina Beckmann in Trier studiert, sieht der Verkehrsverein darin eine Möglichkeit, sie noch ein Jahr zu behalten und gleichzeitig zu entlasten.

Auch das Kultur- und Verkehrsamt schreibt in seiner Pressemitteilung, Dina Beckmann habe „bei vielen regionalen und überregionalen Einsätzen die Stadt Zweibrücken in hervorragender und sehr charmanter Art und Weise repräsentiert“, geht aber noch nicht auf den Vorschlag des Verkehrsvereins ein.

Wer sich bis 25. Mai noch bewerben möchte: „Die Bewerberinnen sollten mindestens 18 Jahre alt und eigenständig mobil unterwegs sein können“, schreibt die Stadt. „Durch selbstbewusstes Auftreten sollen sie in der Lage sein, die Rosenstadt Zweibrücken bei regionalen und überregionalen Einsätzen sowie bei Rundfunk- und gegebenenfalls Fernsehterminen zu repräsentieren.“

Interessentinnen für das Amt der Rosenkönigin senden ihre Bewerbung an das Kultur- und Verkehrsamt, Maxstraße 1, 66482 Zweibrücken. Weitere Auskünfte und Informationen sind unter Telefon (0 63 32) 871-472 erhältlich.

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