Zwei Fehler verbessert — erneute Offenlage nötig Park-Areal-Pläne: Stadt korrigiert und hofft
Zweibrücken · Nächster Anlauf beim Bebauungsplan für das „Quartier Altes Brauereigelände“: Die Stadt korrigiert zwei Fehler in den Unterlagen. Ob das hilft? Über allem schwebt die zweite Klage gegen das Projekt, die im November verhandelt wird.
Humor ist, wenn man trotzdem lacht. Und so gab es im Bauausschuss sarkastische Anmerkungen, als Oberbürgermeister Marold Wosnitza (SPD) den Tagesordnungspunkt „Bauleitplanung der Stadt Zweibrücken für das ,Quartier Altes Brauereigelände’“ aufrief.
„Wo is’n dess?“, fragte ironisch ein Ratsmitglied aus den Reihen der CDU – nur, um damit hinzuweisen, dass die einst so ehrgeizigen Pläne für das Gelände der früheren Parkbrauerei wackeln und dort seit fast drei Jahren alles zuwuchert.
Diesen Galgenhumor erwiderte Wosnitza nicht minder trocken: Das sei das Gelände, wo demnächst „Motocross-Rennen“ stattfinden könnten.
Gelächter im Bauausschuss. Allerdings war nicht zu überhören, dass in diesem Gefühlsausbruch eine gewisse Note mitschwang. Keine unbeschwerte Erheiterung – eher ein genervtes Lachen.
Verwunderlich ist das nicht: Seit der ersten, erfolgreichen Klage von Anwohnern im Januar 2021 ruhen dort die Bagger. Das einzige, was sich seitdem rührt, ist das Unkraut auf dem Gelände.
Nach der juristischen Niederlage überarbeitete das Rathaus den Bebauungsplan. Und abermals klagen Anwohner dagegen. Im November soll das Oberverwaltungsgericht in Neustadt darüber entscheiden (wir berichteten mehrfach).
Etwas mulmig dürfte allen Befürwortern des Bauprojektes ob der Tatsache werden, dass die Stadt – im Angesicht des juristischen Trommelfeuers – nun ihre eigenen Pläne korrigieren muss. Denn, so der Oberbürgermeister: Bei der erneuten Prüfung der Unterlagen wurde festgestellt, dass die Höhen zweier zu planender Schallschutzwände nicht korrekt eingearbeitet worden seien. Ferner, heißt es in den Sitzungsunterlagen, sei „eine Konkretisierung in Bezug auf die Einfahrtsbereiche in der Kreuzbergstraße für sinnvoll erachtet“ worden.
Wosnitza betonte: Es handele sich in beiden Fällen um „Klarstellungen“. Allerdings müsse der Entwurf des Bebauungsplanes nun erneut ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange abermals beteiligt werden. Dieses Verfahren solle aber verkürzt und Stellungnahmen nur noch „zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können“, erläutern die Sitzungsunterlagen. Und: „Nach Abschluss der Beteiligungsschritte ist der Bebauungsplan erneut als Satzung zu beschließen.“
Gertrud Schiller (CDU) fragte: Die Änderungen hätten „also keine Auswirkungen auf das laufende Verfahren?“ Wosnitza entgegnete: „Es macht nochmals zwei Punkte klar.“
Rolf Franzen (CDU) kam nicht umhin, Salz in die Wunden zu streuen. Er fragte den Oberbürgermeister: „Sie sind aber mit mir einer Meinung, dass ,Klarstellung‘ ein Euphemismus in dem Fall ist?“
„Klarstellung“ sei doch ein „beschönigender Begriff“ für die offenkundige Tatsache, „dass hier etwas falsch gemacht worden ist“.
Für einen Fall wollte das Wosnitza nicht verneinen – nämlich, was die Übertragung von Daten des Büros aus dem Gutachten anbelange.
Gerd Maurer (SPD) bohrte nach: Wenn besagte zwei Punkte geändert wurden – sei es dann wirklich gut? Oder käme vielleicht noch etwas? Wosnitza beruhigte.
Der Bauausschuss votierte einstimmig für die Korrekturen und die erneute Offenlage, der Stadtrat hat am Mittwoch das finale Wort.