Ab Juni Änderungen bei Urnen und Trauerfeiern Friedhofssatzung: Neue Regeln ab Juni

Zweibrücken · Der Verwaltungsrat des UBZ (Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken) hat eine neue Friedhofssatzung beschlossen. Wie der UBZ mitteilt, betrifft dies unter anderem Urnen. In der bisherigen Satzung sei die Beschaffenheit von Särgen und Überurnen bereits geregelt gewesen – die Beschaffenheit der verwendeten Urnen jedoch nicht.

 Die Trauerhalle auf dem Zweibrücker Hauptfriedhof.

Die Trauerhalle auf dem Zweibrücker Hauptfriedhof.

Foto: Nadine Lang

Nun werde diese genau festgelegt. Weiter teilt der UBZ mit: „Als Reaktion auf vielfachen Wunsch Hinterbliebener, die Pflegeverpflichtung einer Grabstätte bereits vor Ablauf der Ruhezeit abgeben zu können“, sei die Satzung entsprechend angepasst worden. Von den Hinterbliebenen ist eine Pflegegebühr zu entrichten, die Grabstätte wird dann vom UBZ als Rasengrab weiter gepflegt.

Weitere wichtige neue Regel: Trauerfeiern wurden, auch coronabedingt, vermehrt vor Trauerhallen oder anderen Orten auf den Friedhöfen durchgeführt. „Um einen geregelten Ablauf der Trauerfeiern sowie der Friedhofsordnung gewährleisten zu können, ist es zwingend notwendig, diese Abläufe mit der Friedhofsverwaltung abzustimmen“, so der UBZ. Künftig ist der Ort der Trauerfeier bereits bei deren Anmeldung zu beantragen.  

Die neue Satzung tritt zum 1. Juni in Kraft.

Der Hauptausschuss tagt am morgigen Mittwoch (ab 17 Uhr im Ratssaal) zur neuen Friedhofsgebührenordnung.

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