Stadtrechtsauschuss Verzweifelter Kampf um den Lappen

Zweibrücken · Vor dem Rechtsausschuss hat ein Mann, der mit Amphetaminen im Blut erwischt wurde, versucht, den Führerschein zu retten.

(eck) Die Karten stehen schlecht für einen jungen Mann aus Zweibrücken, der nach einer Polizeikontrolle seinen Führerschein abgeben musste. Seine Argumente, die er im Stadtrechtsausschuss vorbrachte, um seinen „Lappen“ doch noch behalten zu dürfen, überzeugten das Gremium nicht wirklich, sondern sorgten eher für Verwunderung.

Annegret Bucher, Leiterin des Stadtrechtsausschusses, blickte zu Beginn der Verhandlung auf die Hintergründe des Rechtsstreits zurück: Der junge Mann wurde Ende April 2018 von einer Polizeistreife gestoppt, als er mit seinem Motorrad in der Stadt unterwegs war. Die Polizei, die merkte, dass mit dem Fahrer nicht alles zu stimmen schien, bot ihm an, einen freiwilligen Drogentest zu absolvieren, um die Verdachtsmomente auf Drogenkonsum eventuell ausräumen zu können. Der Mann ging auf das Angebot ein – doch wie erwartet, schlug der Test positiv an.

Daraufhin ordneten die Beamten eine Blutprobe an; die toxikologische Untersuchung ergab, dass der Mann Amphetamine konsumiert hatte. Die Polizeiinspektion der Rosenstadt setzte das Ordnungsamt davon in Kenntnis, der Mann wurde zu einer Anhörung gebeten und schließlich stand die Entscheidung fest: Der Betroffene galt im Sinne des Gesetzes als ungeeignet, eine Fahrerlaubnis zu besitzen, er musste diese abgeben.

Als Reaktion legte er am 27. September 2018 Widerspruch gegen diese Entscheidung ein. „Dieser Widerspruch wurde bis heute nicht begründet“, merkte Rechtsamtsleiterin Bucher an. Daraufhin erklärte der Betroffene, der zur Verhandlung mit seiner Anwältin erschienen war: Er habe damals, vor der Motorradfahrt, „Stress mit der Freundin“ gehabt, das habe ihn alles belastet, der Test sei ja auch freiwillig gewesen, das zeige doch, dass er damals kein schlechtes Gewissen gehabt habe. Anderenfalls hätte er sich doch nicht freiwillig einem solchen Test unterzogen. Seine Anwältin pflichtete bei: Ihr Mandant könne zumindest „bewusst“ die Drogen nicht konsumiert haben, sonst hätte er niemals in den Drogentest eingewilligt. „Aber wie kommt es zu der Konzentration im Blut“, bohrte Bucher nach. Der junge Mann entgegnete, er könne sich dies einfach nicht erklären. Die Rechtsamtsleiterin fand dieses Ausweichen unbefriedigend.: „Einfach zu sagen, Sie können sich das nicht erklären, ist ein bisschen dünn.“

Bucher ging dann noch auf einen weiteren Vorfall ein. Polizeibeamte hätten den jungen Mann in seinem Auto sitzen gesehen und ihn kontrolliert. Da sei er aber gar nicht gefahren, konterte er. „Das war nach dem Stadtfest“, sagte er. Er habe Alkohol konsumiert und wollte nicht mehr fahren, er habe im Auto nur geschlafen. Bucher merkte an, die Beamten hätten bei der damaligen Kontrolle nach dem Stadtfest in seinem Auto „Anhaftungen von Amphetaminen“ bemerkt. Der Betroffene blieb dabei, er habe in dem Auto doch nur schlafen wollen.

Er blieb bei seinen Hinweisen, dass er damals auf dem Motorrad den Drogentest freiwillig gemacht habe, er habe sich nichts vorzuwerfen. Außerdem, eröffnete er plötzlich dem Rechtsausschuss, sei er damals mit Bekannten in der Disko gewesen und wer weiß, was da alles geschehen sei, deutete er vage an.

„Wollen Sie damit sagen, dass Ihnen jemand damals die Amphetamine eingeflößt hat“, bohrte Bucher erneut nach – doch eine richtige Antwort erhielt sie nicht.

Klaus Stefaniak, Leiter des Ordnungsamtes, der ebenfalls in der Sitzung anwesend war, erklärte, der Fall sei eindeutig. Das Ordnungsamt habe die damalige Entscheidung, dem Mann den Führerschein zu entziehen, „ausführlich begründet“.

Nach der Kontrolle Ende April 2018, als der Mann auf seinem Motorrad gestoppt wurde, sei er übrigens mehrfach von der Polizei dabei ertappt worden, wie er dennoch weiter Motorrad beziehungsweise Auto fuhr.

Der Mann habe also wiederholt bewiesen, dass er ungeeignet sei, die Fahrerlaubnis zu besitzen, Stefaniak beantragte folglich, den Widerspruch zurückzuweisen.Die Entscheidung des Stadtrechtsausschusses erfolgte daraufhin hinter verschlossenen Türen, der junge Mann wird zeitnah schriftlich darüber informiert.

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