Saarländer zieht Widerspruch zurück, deshalb kein Prozess in Zweibrücken Corona-Demo: Geldstrafe für „Freiheitsfahrer“ nun rechtskräftig

Zweibrücken · Über den wegen Körperverletzung angeklagten Saarländer hätte am Mittwoch das Amtsgericht Zweibrücken entscheiden sollen. Doch es kam anders.

 Der Merkur-Fotograf war nur wenige Meter entfernt bei dem körperlichen Angriff eines Anti-Corona-Politik-Demonstranten auf einen Fußgänger, der langsam die Straße überquert hatte und so den Autokorso bremste.

Der Merkur-Fotograf war nur wenige Meter entfernt bei dem körperlichen Angriff eines Anti-Corona-Politik-Demonstranten auf einen Fußgänger, der langsam die Straße überquert hatte und so den Autokorso bremste.

Foto: Rainer Ulm

Eigentlich sollte sich am Mittwoch ein Mann aus dem Landkreis Neunkirchen wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung vor dem Amtsgericht Zweibrücken verantworten. Eigentlich. Denn die mündliche Verhandlung vor dem Strafrichter musste abgesagt, Zeugen wieder abgeladen werden, weil der Saarländer den Einspruch gegen einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 1500 Euro kurz vor dem Verhandlungstermin unerwartet zurückgenommen hat, wie eine Gerichtssprecherin auf Nachfrage unserer Zeitung mitteilte.

Rückblende: Am frühen Samstagnachmittag des 20. Februar 2021 hatte der damals 58-Jährige, der mit seinem Wohnmobil an einem gegen die staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen-Politik gerichteten Autokorso der sogenannten „Freiheitsfahrer“ teilgenommen. Dabei fühlte er sich von einem damals 59-jährigen Zweibrücker behindert, der die Kreuzung Saarlandstraße-Gestütsallee nahe der Festhalle langsam überquerte – möglicherweise um die Autokorso-Teilnehmer in ihren Fahrzeugen auszubremsen, die sich gerade zu ihrer Rundfahrt aufstellten. Was sich der „Freiheitsfahrer“ aus dem Kreis Neunkirchen, vor dessen Wohnmobil der Zweibrücker einige Sekunden lang verharrt hatte, offenbar nicht bieten lassen wollte. Wutentbrannt verließ der 58-Jährige sein Führerhaus und rannte dem vermeintlichen Störenfried hinterher – obwohl der Zweibrücker bereits die Fahrbahn verlassen und die andere Straßenseite erreicht hatte. Dort sprang der aufgebrachte Saarländer den Fußgänger an, nahm ihn in den Schwitzkasten und rang ihn zu Boden.

Aufmerksame Passanten brachten die beiden Männer schließlich auseinander. Danach setzte sich der Angreifer, als wäre nichts gewesen, wieder ans Lenkrad seines Wohnmobils und fuhr in der „Freiheitsfahrer“-Kolonne von über 100 Fahrzeugen, die überwiegend aus der Saarpfalz und der Südwestpfalz kamen, weiter (wir berichteten).

Doch die Rangelei hatte ein nunmehr über ein Jahr währendes juristisches Nachspiel. Weil der Zweibrücker bei der heftigen Auseinandersetzung einige Schürfwunden davongetragen hatte und seine Kleidung zerrissen worden war, erstattete er Anzeige. Woraufhin die Staatsanwaltschaft Zweibrücken gegen den Saarländer ermitteln ließ und bereits Ende Mai 2021 beim Amtsgericht Zweibrücken beantragte, einen Strafbefehl gegen den 58-Jährigen über eine Geldstrafe von 1500 Euro zu erlassen.

Was zwar tatsächlich geschah, den „Freiheitsfahrer“ jedoch veranlasste, dagegen postwendend Einspruch einzulegen.

Mehr noch: Der Saarländer erstattete zugleich eine Gegenanzeige. Darin warf er dem Zweibrücker, der versucht hatte, den Angriff abzuwehren, seinerseits Körperverletzung vor. Allerdings erfolglos. Einige Monate später stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Zweibrücker ein, weil „nach den Angaben des Beschuldigten (des Zweibrückers, Anm. d. Red.) und der Zeugen“ davon auszugehen sei, „dass der hier Beschuldigte in Notwehr und somit gerechtfertigt gehandelt hat“, wie es damals seitens der Anklagebehörde hieß.

Damit wurde der Weg frei für eine mündliche Verhandlung, ein Hauptverfahren, das als Folge des ursprünglichen Einspruchs des Saarländers gegen den Strafbefehl hätte eigentlich an diesem Mittwoch beginnen sollen.

Nach der Rücknahme seines Einspruchs gegen den Strafbefehl ist die gegen den Saarländer verhängte Geldstrafe über 1500 Euro nun rechtskräftig. Der Mann wird also zahlen müssen. Aber immerhin bleiben ihm damit die Gerichtskosten – einige Hundert Euro – erspart, die er im sehr wahrscheinlichen Fall einer erneuten Verurteilung zusätzlich hätte übernehmen müssen.

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