Zweibrücker Wirte: Kunden würden durch Coronatest- und Reservierungspflicht abgeschreckt Außengastronomie ist ab Montag erlaubt, bleibt aber meist zu

Zweibrücken · Gastwirte üben heftige Kritik an überraschender Schnelltest- und Buchungs-Pflicht auch für Kommunen mit niedriger Corona-Inzidenz wie Zweibrücken. Das sah auf dem berühmten Din-A4-Fahrplan des Bund-Länder-Gipfels noch ganz anders aus.

 Die einzigen, die am Hallplatz draußen sitzen dürfen, bleiben die Schweinchen. Denn sowohl La Perla als auch Joni‘s (hinten im Bild) machen von der komplizierten Öffnungsmöglichkeit vorerst keinen Gebrauch.

Die einzigen, die am Hallplatz draußen sitzen dürfen, bleiben die Schweinchen. Denn sowohl La Perla als auch Joni‘s (hinten im Bild) machen von der komplizierten Öffnungsmöglichkeit vorerst keinen Gebrauch.

Foto: Lutz Fröhlich

In Rheinland-Pfalz darf man sich ab Montag erstmals seit knapp fünf Monaten Lockdown wieder zum Essen und Trinken bei Gastwirten setzen – allerdings nur draußen (wir berichteten). Doch viele Zweibrücker Gastronomen machen von dieser Möglichkeit vorerst keinen Gebrauch. Stattdessen machten sie am Wochenende auf Facebook ihrer Enttäuschung Luft. Denn die Regeln fallen deutlich schärfer aus als erhofft.

Nach dem Bund-Länder-Gipfel vom 3. März hatten die Regierungschefs stolz ein Din-A4-Blatt mit dem Lockerungs-Fahrplan präsentiert. Dieser sah vor, Außengastronomie in Gegenden mit einer Corona-Inzidenzzahl von 50 bis 100 mit Schnelltest zu erlauben – aber ohne Tests und ohne Reservierung bei einer Inzidenz unter 50. Doch obwohl Zweibrücken schon lange unter der 50er-Grenze liegt (am Sonntag 40,9 – siehe Bericht Seite 1), schreibt die am Samstag veröffentlichte neue rheinland-pfälzische Corona-Bekämpfungsverordnung vor, dass überall, wo Außengastronomie geöffnet ist, Bürger sie nur mit Corona-Test nutzen dürfen. Ein Schnelltest muss entweder vor den Augen des Personals durchgeführt werden oder man muss ihm ein maximal 24 Stunden altes bestätigtes Testergebnis vorlegen. Außerdem gibt es eine „Vorausbuchungspflicht“.

Beide Vorschriften sind unpraktikabel, kritisieren Zweibrücker Gastronomen. So verzichtet „Joni’s Bistro“ trotz 1A-Lage am Hallplatz auf Außengastronomie: „Wir wissen nicht, wie die Politik sich das vorstellt“, schreibt Betreiber Florian Jonitz. Schließlich müssten Gastwirte einiges planen: „Bestellungen müssen für eine Woche aufgegeben werden und dann regnet es fünf Tage in der Woche. Da wir immer mit frischen Zutaten kochen, müssten wir das meiste in die Tonne kippen (wenn) keine Gäste kommen können durch den Regen. Geht man von einer schönen Woche laut Wetterbericht aus, holt man Personal aus der Kurzarbeit, was dann normal bezahlt werden muss. Hat sich der Wetterdienst geeirrt, darf man die Mitarbeiter wieder nach Hause schicken, weil keine Gäste da sind.“ Deshalb mache man von der Außengastronomie-Option keinen Gebrauch – es bleibe beim Abhol-Angebot fürs Mittagessen. Jonitz fordert, dass „die Politik ihre sinnlosen Öffnungsperspektiven anpasst“.

Gegenüber das Eiscafé La Perla hat normalerweise ebenfalls eine sehr große Außenbestuhlung. Aber auch dort verzichtet man infolge der abschreckenden Vorschriften darauf, draußen zu bedienen. Man bleibe beim Straßenverkauf, wolle aber „mit der Stadtverwaltung/Ordnungsamt abklären, ob es gestattet wird, dass wir ein paar Tische in entsprechendem Abstand bereitstellen dürfen (ohne Bedienung !!!), damit Gäste ihr Getränk oder Eisbecher an einem Tisch verzehren dürfen, ohne dass dafür ein Negativ-Test nötig wird“.

Auch der „Bierbrunnen“ in der Fußgängerzone bleibt zu: „Ich werde definitiv keinen meiner langjährigen, lieb gewonnenen Stammgäste wegschicken, nur weil er keinen negativen Test dabei hat. So ist eine Öffnung der Gastronomie für uns leider nicht darstellbar.“ Angesichts der erlaubten Osterreisen flüchtet sich die Betreiberin auf Facebook in Sarkasmus: „Am besten treffen wir uns alle auf Mallorca, und trinken da zusammen unseren Kaffee.“

Das „Gasthaus Hobbit“ in der Lammstraße bittet ebenfalls um Verständnis: „Unter diesen Umständen ist es uns leider nicht möglich, den Biergarten ab Montag zu öffnen.“

Gar nichts von den neuen Regeln hält auch das Hasenheim „Zum Wobbi“ in Rimschweiler: Die Schnelltest-Pflicht mache es „unzumutbar, spontan oder auch mit Termin die Gastronomie zu nutzen“. Deshalb wird derzeit das Mitnahme-Angebot ab Dienstag auch auf werktags ausgeweitet. Und auch wenn die Außengastronomie offiziell nicht geöffnet wird – wer bei schönem Wetter sich anmeldet und getestet ist, werde auch draußen am Tisch bedient.

Wohl nur ein schwacher Trost: Viele andere Bundesländer – darunter das Saarland – erlauben weiterhin gar keine Außengastronomie.

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