„Himmelsberg Fachklinik“ von Helexier in Zweibrücken Privatklinik schießt aus allen Rohren

Zweibrücken · Die Privatklinik-Betreiberfirma Helexier hat dem Kardiologen Dr. Thomas Doerr nicht nur ein Hausverbot erteilt und die fristlose Kündigung ausgesprochen, sondern offenbar auch seinen Arbeitsvertrag angefochten.

 Das ehemalige Evangelische Krankenhaus, jetzt die (allerdings noch nicht genehmigte) „Himmelsberg Fachklinik“.

Das ehemalige Evangelische Krankenhaus, jetzt die (allerdings noch nicht genehmigte) „Himmelsberg Fachklinik“.

Foto: Rainer Ulm

Aller schlechten Dinge sind drei. Die Betreiberfirma der „Himmelsberg Fachklinik“, die Heltersberger Helexier GmbH, zieht offenbar alle Register, um ihren einstigen Ärztlichen Direktor und Chefarzt wirklich loszuwerden.

Jetzt kommt heraus, dass Helexier dem Kardiologen Dr. Thomas Doerr nicht „nur“ Hausverbot erteilt und fristlos gekündigt, sondern auch die Anfechtung seines Arbeitsvertrages bewirkt hat, was den Vertrag rückwirkend null und nichtig machen könnte, sollte Helexier damit durchkommen.

In der Anfechtung wird Doerr „arglistige Täuschung“ vorgeworfen, weil er den Kontrakt seinerzeit angeblich nur deshalb angestrebt habe, um die Klinik eines Tages selbst zu „übernehmen“, wie ein Helexier-Anwalt unserer Zeitung sagte.

Inzwischen hat auch Doerr bestätigt, die drei Schreiben „gefunden“ zu haben – nach seinen Angaben in einem kaum benutzten Briefkasten an seinem Zweibrücker Zweitwohnsitz. „Endlich hat das Warten ein Ende!“, freute sich Doerr, denn nun könne er in dieser Sache arbeitsgerichtlich gegen Helexier vorgehen. Schließlich habe sich die Klinikbetreiber-Firma nicht an die Vereinbarungen in dem mit ihr einst geschlossen Chefarzt-Vertrag gehalten: „Ich möchte, dass der Vertrag umgesetzt wird.“ Außerdem wolle er sein Gehalt einfordern: „Ich habe in den fünf Monaten, in denen ich für Helexier tätig war, keinen einzigen Euro gekriegt.“ Und er will in seine Räume im Gebäude des ehemaligen Evangelischen Krankenhauses zurück, das nun Helexier gehört. Derzeit müsse er, bedingt durch das Hausverbot, in einem ihm gehörenden Gebäude am Wasserturm 1 auf dem Zweibrücker Flugplatzgelände praktizieren.

Bislang hatte lediglich Helexier davon gesprochen, Doerr eine fristlose Kündigung zugestellt zu haben, deren Erhalt Doerr aber bestritten hatte.

Nun dürfte einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung nichts mehr im Wege stehen – und es dürfte nicht die einzige bleiben. Nach Informationen unserer Zeitung hatte es in der jüngeren Vergangenheit eine ganze Reihe von Kündigungen seitens Helexier gegeben – wegen Streitereien, aber auch infolge der immer noch nicht vorliegenden Genehmigung für die Privatklinik. Es fehlen weiterhin diverse dafür notwendige Unterlagen, wie der Zweibrücker Stadtsprecher Jens John am Freitag bestätigte. Weshalb der Bettentrakt und damit die eigentliche „Himmelsberg Fachklinik“ nicht öffnen konnte und Pflegekräfte und anderes Personal wieder entlassen wurden.

Mehrere dieser von Helexier Gekündigten wollen nach Merkur-Informationen klagen. Ein erster Termin am zuständigen Arbeitsgericht Kaiserslautern steht bereits fest: Am 24. April findet im Gebäude des Pfälzischen Oberlandesgerichts in Zweibrücken eine Güteverhandlung statt, bei der sich eine ehemalige Angestellte gegen ihre fristlose Kündigung zur Wehr setzt. Helexier hatte den sofortigen Rauswurf der Frau seinerzeit mit angeblich „untragbarem Verhalten am Arbeitsplatz“ begründet, wie vorab zu erfahren war.

Ähnlich hatte die Helexier-Geschäftsführung das Hausverbot für seinen ehemaligen Kardiologie-Chefarztes gerechtfertigt (wir berichteten): „Aufgrund mehrfach nicht duldbaren Verhaltens des Herrn Thomas Doerr gegenüber allen anderen Ärzten des Hauses sowie gegenüber der Geschäftsleitung wird auf Anraten unseres Rechtsbeistandes nun Strafantrag wegen Verleumdung gegen Herrn Thomas Doerr gestellt.“ Gegen das Hausverbot war Doerr mit einem Antrag auf eine einstweilige Verfügung vorgegangen. Nun steht in dieser Sache ein Gütetermin fest: Am 30. April treffen die beiden Kontrahenten vor einer Zivilkammer des Landgerichts Zweibrücken aufeinander, gaben Doerr und Helexier auf Nachfrage übereinstimmend bekannt.

Damit immer noch nicht genug: Ein vor der Ersten Zivilkammer des Landgerichts Zweibrücken jüngst ausgetragener Rechtsstreit um die Herausgabe eines sogenannten Links-Herzkatheter-Messplatzes, die das Nardini-Klinikum erfolgreich eingeklagt hatte (wir berichteten), geht in die zweite Runde. Ein Helexier-Anwalt teilte am Donnerstag mit, nun gegen das Urteil beim Pfälzischen Oberlandesgericht Berufung einlegen zu wollen. Die Zivilkammer hatte entschieden, dass die Klinik-Betreiberfirma Helexier die Kosten des Verfahrens zu tragen und den durch die Nichtnutzung des Angiographiegeräts (Stichwort: Gewinnausfall) entstandenen Schaden dem Nardini-Klinikum als Eigentümer des medizinischen Geräts zu ersetzen habe. Eine Schlappe für Helexier, die die Klinik-Betreiberfirma so nicht hinnehmen will.

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