Hauptausschuss Werfer dürfen weiter werfen – und Schüler multimedial lernen

Zweibrücken · Hauptausschuss: Größere Wurfanlage für VTZ und LAZ, moderne EDV für Schüler, Videoüberwachung für Helmholtz, neue Kostensätze für Feuerwehr.

 Die Sportler von VTZ und LAZ sind „zu gut“. Weil sie beim Hammerwerfen immer größere Weiten erzielen, wird der Wurfring auf dem Werferplatz im Westpfalzstadion verlegt, um die benachbarte Anlage des Tennisclubs Weiß-Blau (hinten im Bild) vor Einschlägen zu schützen.

Die Sportler von VTZ und LAZ sind „zu gut“. Weil sie beim Hammerwerfen immer größere Weiten erzielen, wird der Wurfring auf dem Werferplatz im Westpfalzstadion verlegt, um die benachbarte Anlage des Tennisclubs Weiß-Blau (hinten im Bild) vor Einschlägen zu schützen.

Foto: Lutz Fröhlich

Mit einer Reihe von außerplanmäßigen Aufwendungen hatte sich der Hauptausschuss am Mittwochabend zu befassen. Unter anderem ging es um die Vergrößerung der Wurfanlage für die beiden Vereine VTZ und LAZ, die Anschaffung von moderner EDV für Grundschüler der Stadt sowie die Videoüberwachung des Helmholtz-Gymnasiums.

Größere Wurfanlage für VTZ und LAZ: Wie bereits berichtet, sind die Hammerwerfer der beiden Vereine VTZ und LAZ mittlerweile „zu gut“. Die Vereine sind stolz darauf, dass ihre Werfer in ihren jeweiligen Altersklassen deutschlandweit  zu den Besten zählen. Sie erzielen bei ihrem Training im Westpfalzstadion immer bessere Weiten. Problematisch sei allerdings, dass sich die Sportler mittlerweile bremsen müssten, sie würden absichtlich ihr Wurfpotenzial nicht ausschöpfen, um die Anlage des benachbarten Tennisclubs Weiß-Blau nicht zu treffen. Die Stadt hat mehrere Ortstermine durchgeführt, anwesend waren dabei Vertreter der Vereine, die Beigeordnete Christina Rauch, der Umweltbetrieb UBZ sowie das Sportamt.

Wie Oberbürgermeister Marold Wosnitza, der die Sitzung des Hauptausschusses am Mittwoch leitete, erklärte, sei deutlich geworden, dass eine Verlegung nötig sei. Thomas Deller, Leiter des Sportamts führte aus, dass der Wurfring „nach hinten verlegt wird“, also weiter weg von der Anlage des Tennisclubs; die Wurfanlage werde faktisch vergrößert. Die Kosten für die Verlegung betragen 15 000 Euro. Der Hauptausschuss billigte das Vorhaben einstimmig.

Neue EDV-Technik für Grundschulen: Bereits im Sommer 2021 entschied der Stadtrat, den Grundschulen zu bewilligen, neue EDV-Geräte anzuschaffen. Vor allem für den Fernunterricht sind diese gedacht. „Aufgrund von Lieferschwierigkeiten“, heißt es in den Unterlagen zum Hauptausschuss, können einige der bestellten Geräte aber erst im Laufe von 2022 geliefert werden. Die Abrechnung verschiebt sich folglich, weswegen der Hauptausschuss gefragt war, diese „außerplanmäßige Auszahlung“ abzusegnen. Es handelt sich um eine Summe von 25 000 Euro, der Hauptausschuss votierte einstimmig dafür.

Videoüberwachung für das Helmholtz-Gymnasium: Wie mehrfach berichtet, ist das Helmholtz-Gymnasium in der jüngeren Vergangenheit mehrfach Opfer von Vandalen geworden, in einem Fall wurde sogar der Hausmeister, der Täter zur Rede stellen wollte, brutal attackiert. „Eine verstärkte oder gar permanente Kontrolle dieses Schulkomplexes durch die Bediensteten des Kommunalen Vollzugsdienstes und der Polizei ist aufgrund der anderweitigen Aufgaben und Einsätze nicht möglich“, heißt es in den Sitzungsunterlagen. Der Stadtrat hat bereits grünes Licht für die Installierung einer Videoüberwachung gegeben. Die Verwaltung wurde beauftragt, die vorbereitenden Aufgaben (Planung, Ausschreibung der zu beschaffenden Systeme) vorzunehmen. Die Gesamtkosten werden von der Verwaltung auf rund 55 000 Euro geschätzt. Der Hauptausschuss bewilligte dies einstimmig.

Neue Satzung für  Kosten und Gebühren für Einsätze der Feuerwehr: Mit Inkrafttreten des „Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastroophenschutz“ (LBKG) zum 30. Dezember 2020 haben sich die Vorgaben zur Ermittlung der Kostensätze, die für Leistungen der Feuerwehr erhoben werden können, geändert. Daher sind Anpassungen in der städtischen Gebührensatzung der Feuerwehr, insbesondere bei den Kostensätzen für die Leistungen, erforderlich. Darüber hinaus wurden auch die sonstigen Kostensätze und Gebühren überprüft und angepasst. So werden beispielsweise die Kosten für das Personal in Pauschalen berechnet. „Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es erforderlich, die Satzung rückwirkend auf den Zeitpunkt der Gesetzesänderung (30.12.2020) in Kraft zu setzen“, heißt es in den Sitzungsunterlagen. Diesem Anliegen kam der Hauptausschuss einstimmig nach, die neue Satzung wurde rückwirkend beschlossen.

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