Gewobau: Rund 15 Räumungsklagen im Jahr Wenn der Vermieter zum Äußersten geht

Zweibrücken · Die Gewobau strengte im letzten Jahr rund 15 Räumungsklagen an – für Zweibrücken beziehungsweise Homburg. Die Fälle, in denen sich ein Mieter weigere, zu zahlen, nähmen zu. Probleme mit Mietnomaden gebe es dafür weniger.

 Ist hier jemand? Teilweise reagieren Mieter, die mit ihren Mietzahlungen im Rückstand sind, nicht auf Anfragen ihrer Vermieter. Im ärgsten Fall droht den Betroffenen eine Zwangsräumung, dann beauftragt der Vermieter einen Gerichtsvollzieher damit, die Herausgabe der Wohnung durchzusetzen. Auch in Zweibrücken kommt dies vor, erklärt die Gewobau. Die Fälle hätten zugenommen.

Ist hier jemand? Teilweise reagieren Mieter, die mit ihren Mietzahlungen im Rückstand sind, nicht auf Anfragen ihrer Vermieter. Im ärgsten Fall droht den Betroffenen eine Zwangsräumung, dann beauftragt der Vermieter einen Gerichtsvollzieher damit, die Herausgabe der Wohnung durchzusetzen. Auch in Zweibrücken kommt dies vor, erklärt die Gewobau. Die Fälle hätten zugenommen.

Foto: dpa-tmn/Kai Remmers

Das Gute vorweg: So schnell wird in Deutschland niemand vor die Tür gesetzt. Wer als Mieter säumig ist und seinen Mietschulden nicht nachkommt, bekommt mehrfach die Möglichkeit eingeräumt zu zahlen, ehe es zum äußersten kommt – der Zwangsräumung. Das Schlechte: Es gibt dennoch immer wieder Fälle, in denen der Vermieter zu dieser ultima ratio greifen muss. So auch in Zweibrücken.

Eine Bürgerin dieser Stadt wurde dieser Tage in der Merkur-Redaktion vorstellig. Ihr drohe die Zwangsräumung, die Gewobau (Gesellschaft für Wohnen und Bauen) habe ihr diese angedroht, weil sie mit der Miete im Rückstand sei. Dabei liege es nicht an ihr, sie sei guten Willens, erklärte sie. Sie warte auf Geld, das ihr rechtlich zustehe, sobald dieses eintreffe, werde sie die Miete zahlen. Ob man da nichts machen könne?

Die Gewobau erklärte auf Anfrage unserer Zeitung, dass sie sehr wohl Geduld mit der Mieterin gezeigt habe. Aber sie zahle einfach nicht. „Wenn die zweite Miete nicht bezahlt worden ist, handeln wir“, macht Bernd Beck klar, dass sich die Gewobau nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag vertrösten lassen dürfe.

Der Leiter Hausbewirtschaftung und Prokurist nennt ein Beispiel: „Wenn der Mieter im Februar nicht bezahlt und jetzt im März steht die aktuelle Miete aus – dann ist dieser Fall gegeben, dass zwei Mieten ausstehen.“ Dann gehe noch im März die fristlose Kündigung an den Mieter heraus. Aber damit sei eine Frist von ein bis zwei Wochen verbunden, die Miete noch zu entrichten. Geschehe dies nicht, strenge die Gewobau eine Räumungsklage an, sagt Beck. „Die Sache geht dann ans Gericht, das darüber zu entscheiden hat. Es gibt eine mündliche Verhandlung, in der wird geschaut, ob die Mieten weiterhin offen sind.“ Heißt: In der Zeit zwischen der fristlosen Kündigung und der Räumungsklage hat der Mieter immer noch Zeit zu zahlen.

Das Gericht fälle schließlich ein Urteil, es dauere noch eine gewisse Zeit, bis dieses rechtskräftig werde. Das Gericht stelle dem Schuldner dann die Räumungsklage zu. Aber auch dann sei Polen noch nicht verloren. „Selbst, wenn der Schuldner die Räumungsklage hat, verbleibt ihm immer noch eine Frist von zwei Monaten. In dieser Zeit kann er zahlen und alles abwenden“, schildert Beck. „Wir akzeptieren auch Ratenzahlungen.“ Der Schuldner müsse nicht alles auf einen Schlag zahlen.

Lässt der Säumige allerdings auch diese Zeit verstreichen, beauftragt die Gewobau den Gerichtsvollzieher. Der Prokurist weist darauf hin, dass die genannte Frist von zwei Monaten nicht dann gilt, wenn der Mieter diese binnen zwei Jahren schon einmal gewährt bekommen hat. Damit soll verhindert werden, dass der Mieter mit dem Vermieter ein Katz- und Maus-Spiel anfängt.

Wie sieht es denn im Fall der Zweibrückerin aus, die säumig ist? Beck merkt an, dass die Gewobau diesen Fall sehr genau im Blick habe. Leider zahle diese Frau nicht nur ihre Miete nicht – ihre Wohnung sei auch regelrecht vermüllt. Beck fürchtet, es handele sich hier wohl um einen hoffnungslosen Fall.

Gibt es viele solche Fälle bei der Gewobau? „Die Räumungsklagen haben schon zugenommen, es sind etwas mehr als früher“, antwortet Beck. Er schätzt die Zahl auf bis zu 15 pro Jahr. Allerdings bezogen sowohl auf Zweibrücken wie auch auf Homburg, wo die Gewobau ebenfalls einige Wohnungen zu ihrem Bestand zählt. Fristlose Kündigungen gebe es etwas mehr, 40 bis 50 im Jahr. Aber daraus resultierten schlussendlich nur rund 15 Räumungsklagen. 15 Fälle gemeinsam für Zweibrücken und Homburg, das ist ja eigentlich nicht viel. Beck stimmt zu. „In der Regel zahlen die Leute ihre Miete letztendlich doch. Notfalls per Ratenzahlung“, weist er darauf hin, dass die fristlose Kündigung, die nach zwei nicht gezahlten Mieten ausgesprochen wird, zumeist die nötige Einsicht bewirke.

Mietnomaden gebe es bei der Gewobau „so gut wie nicht“, ist der Prokurist erleichtert. „In den 24 Jahren, in denen ich jetzt bei der Gewobau bin, hatten wir vielleicht einen solchen Fall.“

Die Gewobau kenne halt ihre Mieter – eben, weil ein großer Teil der Immobilien zum Bestand der städtischen Wohnungsbaugesellschaft gehört. Werde wirklich einmal jemand von auswärts bei der Gewobau vorstellig und diese könne den Wohnungssuchenden nicht genau einordnen, behalte man sich vor, beim vorherigen Vermieter nachzufragen, ob das Mietverhältnis mit dem Betroffenen ordentlich verlief.

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