Befreiung in einigen Fällen möglich Erhöhung der Hundesteuer sorgt in Sozialen Medien für Zorn

Zweibrücken · Der drohende Aufschlag von zehn Euro pro Jahr für den ersten Hund empört viele Kommentatoren. Satzung sieht zumindest einige Befreiungen vor.

Restlos bedient scheint dieser kleine Mops. Ob es an der nahenden Hundesteuer-Erhöhung in Zweibrücken liegt? Viele Halter in der Rosenstadt sind auf jeden Fall bedient – und machten dies in den vergangenen Tagen in zahlreichen Kommentaren in den Sozialen Netzwerken deutlich.

Restlos bedient scheint dieser kleine Mops. Ob es an der nahenden Hundesteuer-Erhöhung in Zweibrücken liegt? Viele Halter in der Rosenstadt sind auf jeden Fall bedient – und machten dies in den vergangenen Tagen in zahlreichen Kommentaren in den Sozialen Netzwerken deutlich.

Foto: dpa/Guido Kirchner

Die Empörung ist massiv in den Sozialen Netzwerken. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwochabend mehrheitlich empfohlen, die Hundesteuer zu erhöhen. Und zwar für den ersten Hund. Künftig sollen für diesen pro Jahr zehn Euro mehr an Steuern anfallen. Rund 83 Cent mehr pro Monat – mit diesem Argument hatten einige Mitglieder des Hauptausschusses begründet, warum sie – trotz allgemein hoher Inflation – die Erhöhung noch für vertretbar halten (wir berichteten).

In der Facebook-Gruppe des Pfälzischen Merkur gibt es mittlerweile eine dreistellige Zahl von Kommentaren zu der Empfehlung des Hauptausschusses. Das letzte Wort hat, wie berichtet, der Stadtrat in öffentlicher Sitzung am 9. November. Aber die Kommentar-Schreiber gehen überwiegend davon aus, dass der Stadtrat dem Hauptausschuss folgen wird. Und das erzürnt viele. Dass parallel zu der Hundesteuer auch die Vergnügungssteuer steigt, ist nicht ganz so stark im Fokus. Vor allem die Steuer für den Hund, den für viele treuesten Begleiter, lässt die Wogen hochschlagen. Stephan Heidenreich etwa findet:  „Enttäuschend, dass selbst Politiker auf relativ kleiner Ebene den Bezug und Kontakt zum normalen Bürger verloren haben.“ Herbert Frevel zürnt: „In so schweren Zeiten ist es unverschämt, die Steuern zu erhöhen.“ Renate Schreiber kommentiert bitter: „Für einen Rentner mit nicht so viel Geld, der einen Hund hat, für den sind auch 10 Euro viel Geld. Denkt man auch mal daran. Der ehrliche Mensch hat seinen Hund angemeldet und wie viele laufen mit mehreren Hunden herum, die nicht gemeldet sind.“

Stadtrats-Mitglied Patrick Lang (Grüne) hat sich in die Diskussion eingeschaltet und macht darauf aufmerksam, dass erst der Stadtrat am 9. November endgültig entscheidet. Dies lässt bei manchem Hoffnung aufkeimen.

Die neue Satzung für die Hundesteuer sieht zumindest einige Möglichkeiten der Befreiung vor. Darauf wurde auch in der Sitzung des Hauptausschusses hingewiesen. Auf Nachfrage von Walter Rimbrecht (SPD) hatte Kämmerer Julian Dormann die Befreiungsmöglichkeiten aufgezählt. Diese gelten für Halter von Blinden- und Gehörlosenhunden und für sonstige beeinträchtigte Personen, für sogenannte Schweißhunde (Tiere mit außergewöhnlich hohem Spürsinn, wie sie auf der Jagd verwendet werden) sowie für Hunde, die aus dem Tierheim befreit wurden. Hier muss von dem Halter ein Antrag gestellt und nachgewiesen werden, dass er seinen Vierbeiner aus dem Tierheim hat, dann kann er eine Aussetzung der Steuer für ein Jahr beantragen.

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