Zweibrücken Stadt droht Helexier mit Schließung des Klinikgebäudes

Zweibrücken · Die Übermittlung der Brandmeldeanlage des ehemaligen Evangelischen Krankenhauses an die Einsatzleitstelle wurde zum 1. Februar aufgekündigt – ein Verstoß gegen die Baugenehmigung.

Die Helexier-Klinik gerät immer wieder in die Schlagzeilen.

Die Helexier-Klinik gerät immer wieder in die Schlagzeilen.

Foto: Rainer Ulm

Bei Helexier hört es einfach nicht auf zu passieren. Nach diversen Rechtsstreitigkeiten wegen unlauteren Wettbewerbs, wegen diverser Schadenersatzforderungen und zuletzt wegen einer nicht bezahlten städtischen Rechnung (wir berichteten) steht der Heltersberger Firma wohl neuer Ärger – buchstäblich – ins Haus. Denn jetzt droht die Zweibrücker Stadtverwaltung der Betreiberfirma des früheren Evangelischen Krankenhauses mit der Schließung des Klinikgebäudes, sollte Helexier einen, wie es jetzt hieß, „Missstand“ im Zusammenhang mit dem Brandmelde-System nicht umgehend beseitigen.

„Aktuell wurde noch keine Verfügung zur Schließung des alten Evangelischen Krankenhauses durch unser Bauamt ausgestellt“, schrieb Jens John, der Pressesprecher der Stadt Zweibrücken, auf eine diesbezügliche Anfrage unserer Zeitung. Zur Vorgeschichte sagte er: Die Stadtverwaltung sei jüngst von „einem Dienstleister“ darüber informiert worden, „dass die direkte Übermittlung der Brandmeldeanlage der Firma Helexier an die Einsatzleitstelle zum 1. Februar aufgekündigt wurde“. Zur Erklärung: Bei dem „Dienstleister“ handelt es sich um einen sogenannten „Konzessionär“, dem die Stadtverwaltung exklusiv das Recht eingeräumt hat, von bauordnungsrechtlich verpflichteten Gewerbeobjekten die Aufschaltung ihrer Brandmeldeanlage entgegenzunehmen und etwaige Alarme an die Feuerwehrleitstelle weiterzugeben.

Stadtsprecher John stellte klar: „Es handelt sich hier grundsätzlich um eine privatrechtliche Streitigkeit zwischen der Himmelsberg-Fachklinik und dem Konzessionär.“ Und weiter: „Die Aufschaltung der Brandmeldeanlage (der Firma Helexier, Anm. d. Red.) zur integrierten Leitstelle ist allerdings ein baurechtlich essentieller Bestandteil der Baugenehmigung“, betonte John. Deshalb habe die Zweibrücker Stadtverwaltung die Betreiberfirma Helexier zur sofortigen Beseitigung „dieses Missstands“ aufgefordert – und zwar „unter Androhung einer Verfügung zur Schließung des Gebäudes“, sagte der Sprecher. Helexier hat sich, trotz mehrfacher schriftlicher Bitten um eine möglichst zeitnahe Stellungnahme, zum Sachverhalt bislang nicht geäußert.

Und noch immer ist nach Informationen unserer Zeitung im Grundbuch ein sogenannter „Versteigerungsvermerk“ für das Klinikgebäude an der Oberen Himmelsbergstraße eingetragen, der auf eine mögliche Zwangsversteigerung des Hauses hinweist. Im Zuge des Versteigerungsverfahrens, das die Stadtverwaltung im Juni vergangenen Jahres beantragt hatte, ermittelt der Rechtspfleger des Amtsgerichts derzeit den Wert der Immobilie. Seinerzeit hatte der Berater der Betreiberfirma Helexier, Klaus-Dieter Hielscher, den Vermerk im Grundbuch bestätigt: „Jawohl, es gibt einen solchen Eintrag.“ Er diene der Stadtverwaltung „zur Absicherung von Forderungen“, die sie gegenüber Helexier habe. Es seien noch „Beträge offen“. Um welche „Beträge“ es sich dabei handelte und in welcher Höhe, wollte Hielscher allerdings nicht verraten.

Unterdessen versucht die vorherige Mitnutzerin des Klinikgebäudes, die Evangelische Diakonissenanstalt Speyer-Mannheim-Bad Dürkheim, weiter, von Helexier über 170 000 Euro erstattet zu bekommen – unter anderem für die auch nach dem plötzlichen Auszug der Diakonissen im September 2020 weitergelaufenen Wartungs- und Versicherungskosten (wir berichteten). Diese Ausgaben sollen aus jener Zeit herrühren, als die Diakonissen Teile des Gebäudes im Rahmen eines sogenannten Nießbrauchrechts (Nutzungsrechts) angemietet hatten. Im Gegenzug hat Helexier inzwischen eine eigene Forderung von 700 000 Euro aufgemacht – unter anderem für Architekten- und Renovierungskosten sowie als Ausgleich für entgangene Mieteinnahmen, weil einige Räume seinerzeit nicht hätten rechtzeitig bezogen werden können. In dieser Angelegenheit wird in einigen Wochen vor einer Zivilkammer des Landgerichts weitergestritten. Es hört eben nicht auf zu passieren.

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