Zwei Rügen von zweierlei Qualität

Der Landesrechnungshof hat in seinem letzten Kommunalbericht gleich zwei einstige Zweibrücker Leuchtturmprojekte gerügt: Das City-Outlet (siehe rechts) und die geplatzte Brück-Ansiedlung (Titelseite). Doch so treffend die Kritik im ersten Fall ist, so fragwürdig ist sie im zweiten Fall.



Zunächst zum City-Outlet. Guten Willen und viel Engagement hatte die Gewobau sicherlich. Doch dass ein kommunales Wohnungsbauunternehmen erfolgreich ein Einkaufszentrum betreiben kann, war in der Tat blauäugig zu glauben. Es ist gut, dass die Gewobau das nun auch einräumt. Zumal sie (gemeinsam mit anderen Stadt-Töchtern) wenige Jahre vorher schon mit dem ebenso branchenfremden Versuch baden gegangen war, als Finanzier für eine dubiose Fluggesellschaft, die dann nie abhob, aufzutreten.

Noch schwerwiegender wirkt auf den ersten Blick die Rechnungshof-Kritik an dem Ansiedlungsvertrag für das Brück-Stahlwerk am Steitzhof: Der Zef (interkommunaler Flugplatz-Zweckverband) habe eine Millionensumme in den Sand gesetzt, weil er entgegen ausdrücklichem juristischem Rat (!) auf eine notarielle Beurkundung des Grundstückerwerbs verzichtet habe. Wegen der Rechnungshof-Rüge füge man nun Strafzahlungsklauseln in Verträge ein für den Fall, dass Firmen von Bauplänen Abstand nehmen, berichtete Kurt Pirmann gestern auf Merkur-Anfrage. Der Oberbürgermeister fürchtet - völlig zu Recht! - dass solche Strafklauseln manche Investoren abschrecken. - Zwar ist nach der Brück-Absage in der Tat ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden. Aber: Die Lage des neuen Gewerbegebiets direkt an der Autobahn ist so gut, dass sich hier problemlos andere Investoren finden lassen. Das dauert etwas, wenn eine Finanzkrise dazwischenkommt und man nicht den erstbesten Investor nimmt. Aber: Der Schaden dürfte langfristig durch Gewerbesteuer-Einnahmen und neue Arbeitsplätze mehr als ausgeglichen werden.

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