Zwei Rügen für die Gewobau

Zweibrücken · Der Landesrechnungshof übt deutliche Kritik an der Gewobau. Deren Projekt „City-Outlet“ sei wirtschaftlich ein Schlag ins Kontor gewesen. Es habe „weder ein tragfähiges Nutzungs- und Vermarktungskonzept noch eine Analyse der wirtschaftlichen Risiken für die Gesellschaft“ gegeben, heißt es in dem Bericht der Prüfer.

 Ein Millionengrab: das leerstehende City-Outlet in Zweibrücken. Foto: svenja kissel/pma

Ein Millionengrab: das leerstehende City-Outlet in Zweibrücken. Foto: svenja kissel/pma

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Für die Gewobau kommt es knüppeldick. Gleich zwei Nackenschläge muss die Gesellschaft für Wohnen und Bauen hinnehmen: Der Landesrechnungshof übt ebenso deutliche Kritik an dem gescheiterten City-Outlet wie der Bund der Steuerzahler. Der hat seine Kritik an dem Projekt, die er bereits im März 2012 im Pfälzischen Merkur äußerte, jetzt erneuert und der Gewobau ein "Fiasko" vorgeworfen.

Zuerst zum Landesrechnungshof: Der hat laut eigener Aussage auf seiner Internetseite die Aufgabe, "die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Rheinland-Pfalz sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände samt ihrer Betriebe auf eine wirtschaftliche, sparsame und bestimmungsgemäße Verwaltung und Verwendung öffentlicher Gelder hin zu überprüfen".

Gerade besagte "Wirtschaftlichkeit" habe die Gewobau beim City-Outlet schmerzlich missen lassen, rügen die Prüfer in ihrem "Kommunalbericht 2013". Die Gewobau habe den Gebäudekomplex mit der früheren Kaufhalle für rund eine Million Euro übernommen und die Immobilie für 5,8 Millionen Euro modernisiert. "Versuche, das Objekt sodann als City-Outlet dauerhaft zu vermarkten", blieben erfolglos. "2006 bis 2011 nahm das Unternehmen Abschreibungen von insgesamt 2,8 Millionen Euro vor", schlüsselt der Landesrechnungshof auf. Weiter heißt es: "Im Rahmen ihrer Vermarktungsrechte gewährte die Gesellschaft drei Mietern zinslose Darlehen zur Finanzierung von Waren und Einrichtungsgegenstände über insgesamt 73 000 Euro. Zwei dieser Darlehen waren ungesichert. Die in einem Fall gestellte Bürgschaft des Ehemanns einer Mieterin erwies sich wegen Zahlungsunfähigkeit des Bürgen als nicht werthaltig. Im Jahr 2011 wurden Forderungen über 22 000 Euro aus zwei Darlehen wegen Insolvenz der Mieter abgeschrieben." Dem nicht genug: Die Restforderung aus dem dritten Darlehen in Höhe von 15 000 Euro habe wegen Zahlungsschwierigkeiten des früheren Mieters einer bilanziellen Neubewertung bedurft.

Die Schließung des City-Outlets am 24. Mai 2011 habe keineswegs das Dilemma beendet. Seit der Schließung laufen laut dem Bericht jährlich Kosten für das ungenutzte Gebäude in Höhe von rund 150 000 Euro auf.

Vor dem Hintergrund dieser Geldvernichtung betonen die Prüfer: "Der Rechnungshof hat darauf hingewiesen, dass städtische Wohnungsbaugesellschaften nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu verwalten sind." Dieses Vorgehen habe die Gewobau nicht erkennen lassen. "Der Entscheidung für Kauf und Sanierung des Gebäudekomplexes lag weder ein tragfähiges Nutzungs- und Vermarktungskonzept noch eine Analyse der wirtschaftlichen Risiken für die Gesellschaft zugrunde." Weiter heißt es: "Die im Rahmen der Vermarktung betriebene Akquise nicht ausreichend solventer Mieter war wirtschaftlich nicht vertretbar."

Gewobau-Prokurist Rolf Holzmann zeigte sich am Freitag auf Merkur-Anfrage selbstkritisch. Es könne nicht geleugnet werden, dass die Gewobau "blauäugig" an das Projekt City-Outlet herangegangen sei. Holzmann merkte aber an, dass man nicht nur auf die nackten Zahlen schauen dürfe. Die Gewobau habe das Vergammeln einer leerstehenden Immobilie verhindern und die Innenstadt voranbringen wollen; leider habe dies nicht funktioniert. > Seite 16: weiterer Bericht

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