Zwei Haftstrafen für Fahrten ohne Führerschein

Zweibrücken · Nur die Spitze des Eisbergs - so jedenfalls die Einschätzung von Oberamtsanwalt Karl Otto Benoit von der Staatsanwaltschaft - sei im Verfahren gegen einen 71-jährigen Rieschweiler aufgedeckt worden. Der Mann wurde am 25. Juni zum wiederholten Mal in Zweibrücken beim Fahren ohne Führerschein erwischt.

Dabei war er schon drei Mal wegen dieses Deliktes verurteilt worden - zuletzt zu drei Monaten Gefängnis, die aber noch einmal zur Bewährung ausgesetzt wurden. Außerdem waren falsche Kennzeichen an dem Fahrzeug montiert gewesen. Vorm Amtsgericht Zweibrücken räumte er den Vorwurf ein. Er habe Geld gebraucht. Ob er mit der Fahrt dieses verdienen wollte, beantwortete er mit "Jein". Von dem Mieter seiner Frau wurde er auch schon öfter beim Fahren gesehen. Das sei aber nur auf dem Hof gewesen, beteuerte der 25-jährige Zeuge. Oberamtsanwalt Benoit plädierte auf vier Monaten Haft ohne Bewährung. Richter Stefan Pick folgte dem Antrag.

Ebenfalls vor Gericht endete gestern eine Fahrt ohne Führerschein , die ein 44-jährigen Käshofer unternommen hatte. Der Angeklagte legte ein umfassendes Geständnis ab. Er begründete die Fahrt mit beruflichen Problemen: "Ich war selbstständig und stand mit dem Rücken zur Wand. Ich hatte keinen Fahrer mehr gefunden." Der mehrfach vorbestrafte Mann beteuerte, er wolle nun mit seiner neuen Lebensgefährtin bei Null anfangen. "Wir sind doch alle nur Menschen", bat er um ein mildes Urteil. Sein Bewährungshelfer beschrieb ihn jedoch als labil. Weitere Fahrten ohne Führerschein und Alkoholexzesse könnten nicht ausgeschlossen werden. Der Oberamtsanwalt forderte hier ebenfalls vier Monate Gefängnis ohne Bewährung. Pick folgte dem.

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