Landgericht Zweibrücken Zu platt zum Mitkriegen der Straftat

Zweibrücken · Geschäft mit fünf Kilogramm Amphetamin flog durch Lockvogel der Polizei auf.

 Beschlagnahmtes Amphetamin (Symbolfoto).

Beschlagnahmtes Amphetamin (Symbolfoto).

Foto: dpa/Thomas Frey/dpa

Am Landgericht Zweibrücken hat am Mittwoch der Prozess gegen einen 37-jährigen Mann mutmaßlichen Drogendealer begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Homburger vor, zusammen mit zwei weiteren Tätern am 5. Februar 2018 auf dem Parkplatz eines Getränkemarktes in Ernstweiler, fünf Kilogramm Amphetamin zum Verkauf angeboten zu haben.

Der Deal, zum Preis von 3000 Euro pro Kilogramm kam nicht zustande, da die Täter bereits polizeilich observiert wurden und es sich beim dem angeblichen Käufer um eine Vertrauensperson des Polizeipräsidiums Westpfalz handelte. So schnappte auf dem Parkplatz die Falle zu und die Beteiligten wurden festgenommen. Der Prozess gegen den Homburger wurde von dem Verfahren gegen drei weitere Angeklagte abgetrennt.

Staatsanwältin Karin Ephan stellte heraus, dass der Angeklagte mit einem Bekannten das Amphetamin zunächst in Neunkirchen auf Kommission für 2000 Euro pro Kilogramm erworben habe und man sich die Anteile habe teilen wollen. Während der Übergabe auf dem Parkplatz sei bei dem Mittäter ein sogenanntes Einhandmesser sichergestellt worden. Bei der Tat handele es sich um ein Verbrechen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes.

Von all dem will der Angeklagte, Vater zweier Kinder, der bis Mitte Januar 2018 diverse qualifizierte Arbeitsplätze innehatte, nichts gewusst haben – weil er, sowohl während der Anbahnung des Geschäfts als auch während der Abwicklung, „platt“ gewesen sei und unter Drogen- und Alkoholeinfluss gestanden habe. Bereits mit 16 Jahren habe er gekifft, Amphetamin allerdings erst seit dem vergangenem Jahr eingenommen, insbesondere zur Leistungssteigerung bei der Arbeit. Hinzu sei regelmäßiger und ab und zu exzessiver Alkoholgenuss gekommen. „Durch das Amphetamin merkt man dann ja das Bier nicht“, meinte der Angeklagte.

Sein Amphetamin habe er von seinem Kumpel immer umsonst bekommen, weshalb er diesem auch mal einen Gefallen tun wollte und ein Geschäft mit einem weiteren Bekannten, den er in einer Kneipe kennengelernt hatte, in die Wege leitete. Dieser habe damit „geprotzt“, Amphetamin in allen Mengen zu günstigsten Preisen besorgen zu können.

Den Kumpel, der darauf eingegangen sei, habe er dann aus Kollegialitätsgründen nach Neunkirchen begleitet, wo dieser in zwei Wohnungen das Geschäft gemacht habe, ohne dass er selbst Einzelheiten mitbekommen habe. „Das war für mich nur ein Freundschaftsdienst“, so der Angeklagte. Vor allem, dass sein Kumpel vorhatte, das Amphetamin anschließend in Zweibrücken noch zu verticken, sei ihm nicht bewusst gewesen. Er habe während der Rückfahrt von Neunkirchen – beide wurden von einem Dritten im Auto mitgenommen – auch keine Tasche oder ein ähnliches Behältnis im Auto gesehen. Er sei davon ausgegangen, dass man nachhause fahren würde. Erst auf dem Parkplatz habe er gemerkt, dass etwas anderes geplant sei. Kaum aus dem Auto ausgestiegen, habe er allerdings schon eine Mütze über den Kopf bekommen und sei festgenommen worden.

Staatsanwältin Ephan nahm dem Angeklagten seine Version, die mit vielen Widersprüchen behaftet sei, nicht ab und verwies auf die Fortsetzung des Prozesses mit der Anhörung weiterer Beteiligter, Zeugen und Polizeibeamten. Dort werde sich die Art seiner Beteiligung am Ganzen herauskristallisieren. Der Prozess wird am Montag, 4. Juni, um neun Uhr fortgesetzt.

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