Streit um Schadenersatz Geschasster Rotkreuz-Manager hofft auf einen Vergleich

Zweibrücken · Eine Zivilkammer des Landgerichts Zweibrücken hat die Verhandlung gegen Mario Sauder fortgesetzt. Der Ex-Geschäftsführer sieht sich weiterhin einer Schadensersatzklage des DRK-Kreisverbandes Südwestpfalz ausgesetzt.

 Mario  Sauder 

Mario Sauder 

Foto: Nadine Lang

Nun bleibt Mario Sauder nur noch die Hoffnung auf einen halbwegs günstigen Vergleich mit seinem ehemaligen Arbeitgeber, dem DRK-Kreisverband Südwestpfalz, dessen Geschäftsführer er 15 Jahre lang war. Konkret bis Mitte Juni 2020, als der Rotkreuz-Manager „ausschließlich wegen persönlicher Differenzen“ zum 31. Dezember 2020 kündigte. Doch bereits zehn Tage nach seiner fristgerechten Kündigung schob das DRK-Präsidium eine fristlose Kündigung nach – wegen „Unregelmäßigkeiten bei den Finanzen“, die bei einer buchhalterischen Prüfung „aufgefallen“ wären, wie es damals hieß.

Seither tobt ein schier unerbittlicher Rechtsstreit (wir berichteten): Sauder wollte Bezüge für ein halbes Jahr nachgezahlt bekommen, die ihm wegen der vom DRK nachgeschobenen fristlosen Kündigung entgangen waren – also das Gehalt bis zum Zeitpunkt des von ihm initiierten fristgemäßen Ausscheidens. Dabei ging es immerhin um einen Betrag im hohen fünfstelligen Bereich.

Doch daraus wurde nichts. Mitte Februar hatte das Landgericht Zweibrücken eine entsprechende Klage Sauders gegen seinen einstigen Arbeitgeber abgewiesen (wir berichteten). Also eine Gehaltsnachzahlung. Gegen diese Entscheidung des Gerichts hätte Sauder Einspruch einlegen können, tat er aber nicht, wie sein Verteidiger, der Pirmasenser Rechtsanwalt Christian Zinzow, auf Nachfrage unserer Zeitung mitteilte. Damit ist dieses Urteil rechtskräftig. Mehr noch: Sauder hat in diesem Zusammenhang dem DRK über 21 000 Euro plus Zinsen erstattet, die er sich für im Juni 2019 während seiner Probezeit im Jahr 2005 geleistete Überstunden laut DRK „unrechtmäßig“ hatte auszahlen lassen.

Hingegen ist die Schadensersatzklage des DRK-Kreisverbandes Südwestpfalz gegen seinen Ex-Geschäftsführer noch nicht vom Tisch – zumindest nicht vollständig.

Zwar ist die Angelegenheit Überstundengeld mit der jüngst erfolgten Rückzahlung ausgestanden. Jedoch will der Kreisverband noch weitere gut 30 000 Euro von Sauder erstattet bekommen – als Ausgleich für einen finanziellen Schaden, den der Ex-Geschäftsführer angeblich angerichtet haben soll. So soll er es in seiner Amtszeit versäumt haben, Kurzarbeit für einen Mitarbeiter zu beantragen, was zu fast 4200 Euro Zusatzkosten geführt habe.

Zudem soll er eine Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von gut 7500 Euro und Ausgaben für eine im Zuge der entdeckten finanziellen „Unregelmäßigkeiten“ notwendig gewordene buchhalterische Sonderprüfung von knapp 10 000 Euro verursacht haben.

Und schließlich, so ein weiterer Vorwurf des DRK-Kreisverbandes, soll er es verschlampt haben, sich Krankentransportleistungen genehmigen zu lassen, weshalb die Krankenkasse dem Roten Kreuz seinerzeit eine entsprechende Vergütung verweigert habe (Schaden hierfür: knapp 9000 Euro).

In der Schadensersatz-Sache stehen die Zeichen nun auf Vergleich. Einen solchen vorzuschlagen, hatten sowohl die Klage- als auch die Beklagten-Seite den Vorsitzenden Richter der Zivilkammer des Landgerichts, Peter Ehrmantraut, am Ende der Verhandlung am vergangenen Freitag aufgefordert.

Ehrmantraut selbst hatte einen solchen Kompromiss angeregt. Zumal der Richter während der Verhandlung, in der mehrere Zeugen, darunter Sauders Amtsnachfolger Hans Prager, gehört wurden, teils Zweifel an der Höhe des entstandenen Schadens und an der Notwendigkeit der vom DRK veranlassten buchhalterischen Sonderprüfung geäußert hatte. Auch sei nicht ganz klar, ob Sauder seinerzeit „vorsätzlich“ oder „nur grob fahrlässig“ gehandelt habe.

Das Urteil will die Zivilkammer am 13. Mai, 12 Uhr, verkünden.

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