Zensus 2022 ab 15. Mai Die große Befragung startet jetzt
Zweibrücken · 2011 fand der letzte Zensus in Deutschland statt. Jetzt ist es wieder soweit. Ab dem 15. Mai schwärmen rund 30 Befrager im Auftrag der Stadt aus, um insgesamt zirka 3000 Bürger zu befragen. Dabei gilt: Mitmachen ist Pflicht.

Der Schriftzug „Zensus“ ist auf einem bedruckten Kugelschreiber zu lesen. 2011 fand die letzte Volkszählung in Deutschland statt, jetzt ist es wieder soweit. Auch Zweibrücken ist eingebunden. Da in den Kommunen rund zehn Prozent der Bevölkerung zu befragen sind, werden in der Rosenstadt rund 3000 Bürger um Auskunft gebeten.
Foto: dpa/Arno BurgiEs ist eine statistische Mammutaufgabe. Daher findet sie nur alle zehn Jahre statt. Die Volkszählung. Der sogenannte „Zensus“. Die Europäische Union verpflichtet ihre Mitgliedsstaaten, alle zehn Jahre diese Befragung durchzuführen. Denn viel hängt von den Erkenntnissen darüber ab, wie viele Menschen in einem Land leben, wie alt sie sind, welche Staatsangehörigkeit sie haben, welche Ausbildung, welchem Beruf sie nachgehen (oder ob sie arbeitslos sind), in welcher Branche sie arbeiten und mehr. Diese demografischen und wirtschaftlichen Daten sind für die Politik von größter Bedeutung.
„Der letzte Zensus fand 2011 statt. Wegen der Corona-Pandemie hat sich alles um ein Jahr verschoben, daher ist es jetzt 2022 wieder soweit“, erklärt Alessa Buchmann, Leiterin des Hauptamtes.
In ihrer Behörde laufen die Fäden für die Befragung in Zweibrücken zusammen, Buchmann koordiniert den Zensus, ihr zur Seite Anna Weber und die beiden in Ausbildung befindlichen Mitarbeiter Fabienne Wolf und Patrick Koyne.
Der 15. Mai ist der Stichtag, ab dann schwärmt ein Team von rund 30 Kräften für die Befragungen aus. „Es handelt sich überwiegend um Mitarbeiter des Rathauses und der Stadttöchter, beziehungsweise um Bekannte dieser Mitarbeiter“, sagt Weber. Sie macht darauf aufmerksam, dass die Helfer ab diesem Samstag, 7. Mai damit beginnen, die Termine mit den zu Befragenden zu vereinbaren.
„Erhebungsbeauftragte“ heißen diese Befrager im schönsten Amtsdeutsch. Auf diese wartet einiges an Arbeit. Die Vorgabe ist, dass rund zehn Prozent der Bevölkerung zu befragen sind. Für Zweibrücken mit seinen rund 34 000 Einwohnern heißt das: gut 3000 Befragungen. Macht für jeden Interviewer rund 100 Befragungen.
„Jeder Interviewer hat 100 Auskunftspflichtige, der Arbeitsanfall kann natürlich unterschiedlich sein. In einem Extremfall könnte es sein, dass jemand 100 Haushalte anfahren muss, im anderen Extremfall, dass er nur fünf Gebäude mit jeweils 20 Auskunftspflichtigen ansteuern muss“, erklärt Weber.
Hauptamtsleiterin Buchmann sagt, die Helfer erhalten für ihren Einsatz „eine Aufwandsentschädigung von mehreren hundert Euro“. Die Interviewer haben im Vorfeld bereits mehrere Schulungstermine durchlaufen, um optimal vorbereitet zu sein.
Wichtig: Die Interviewer legitimieren sich mit einem „Ausweis für Erhebungsbeauftragte“, da dieser kein Lichtbild trägt, gilt dieser spezielle Ausweis in Verbindung mit einem Personalausweis. Die Bürger sollten sich diese beiden Ausweise immer zeigen lassen, damit niemand Schindluder treibe, in dem er nur vorgebe, für die Stadtverwaltung im Einsatz zu sein. Wer für die Stadt tätig ist, wird kein Problem damit haben, beide Ausweise ohne Umschweife vorzulegen.
Die Polizei hat bereits im Vorfeld der Befragaung gewarnt: Wenn vermeintliche Interviewer vor dem Stichtag 15. Mai unterwegs sein sollten, sind das definitiv keine Zensus-Mitarbeiter.
Der Befragungszeitraum läuft mit dem Stichtag 15. Mai über insgesamt zwölf Wochen, erläutert Weber. Sobald alle Daten eingesammelt sind, gehen diese an das Statistische Landesamt in Bad Ems, dieses wiederum bündelt die Zensus-Unterlagen aus allen Städten und Gemeinden aus ganz Rheinland-Pfalz und sendet sie dann zur abschließenden Auswertung an das Statistische Bundesamt in Wiesbaden.
Der gewaltige Datenberg, der in Wiesbaden ab dem Spätsommer vorliegen wird, wird etlichen Mitarbeitern reichlich Zeit abverlangen. Weber sagt, die endgültige Auswertung werde daher erst für den November 2023 erwartet.
Hauptamtsleiterin Buchmann ist es ein Anliegen, abschließend darauf hinzuweisen, dass die Daten, die im Rahmen des Zensus erhoben werden, nicht für andere Zwecke verwendet werden dürfen. Es müsse also beispielsweise niemand fürchten, dass seine Daten an das Einwohnermeldeamt gemeldet werden, wenn sich bei der Befragung in einem Haushalt herausstellt, dass der Betroffene vor Ort noch gar nicht gemeldet wurde. Die Daten verblieben alle in dem Zensus-Zusammenhang, verspricht sie.