Zehn Monate Haft für Zweibrücker Betrüger

Zweibrücken. "Die Zukunftsprognose für den Angeklagten sieht nicht positiv aus." Mit diesen Worten schloss die Vorsitzende der vierten Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken, Richterin Roswitha Buser, ihre Urteilsbegründung im gestern verhandelten Verfahren ab

Zweibrücken. "Die Zukunftsprognose für den Angeklagten sieht nicht positiv aus." Mit diesen Worten schloss die Vorsitzende der vierten Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken, Richterin Roswitha Buser, ihre Urteilsbegründung im gestern verhandelten Verfahren ab. Ein 28 Jahre alter Zweibrücker musste sich wegen vierfachen Betruges in Kombination mit einer Urkundenfälschung verantworten. Er hatte im Zeitraum von 2005 bis 2006 mehrere Personen und Firmen "mutwillig und in vollem Bewusstsein seiner schlechten finanziellen Lage", so Buser, um Beträge zwischen 300 und knapp 3400 Euro betrogen. Dabei handelte es sich bei den Geschädigten unter anderem auch um Personen, die dem Angeklagten einmal nahe standen. So brachte der Mann etwa seinen ehemaligen Lebensgefährten um Teile des Ersparten. Ein Fernseher, Parfümerieartikel, ein Premiere-Fernsehabonnement sowie eine Digitalkamera waren Gegenstände der Taten, wobei der Angeklagte sich wegen ähnlicher Vergehen bereits in den neunziger Jahren zu verantworten hatte und schon mehrfach Gefängnisstrafen absitzen musste. Bereits in erster Instanz, vor dem Amtsgericht, war der 28-jährige Zweibrücker wegen dieser Vergehen verurteilt worden, nur eines der vier Verbrechen hatte er derzeit eingestanden. Das Strafmaß damals: ein Jahr Haft. Diesen "mehrfach nicht beachteten Warnschüssen" trug Richterin Buser denn auch in ihrem Urteil gestern Rechnung, obwohl der Betrüger im Berufungsverfahren nun auch die restlichen drei Anklagepunkte gestanden hatte. Sein Anwalt beantragte am Ende der mehrere Stunden dauernden Verhandlung, bei der auch ein Psychologe der Uniklinik Homburg ein Gutachten vorgetragen hatte, seinen Mandanten als vermindert straffähig zu beurteilen.Diese Einschätzung teilte der Gutachter allerdings nicht und die Richterin schloss sich dem an. Denn trotz einer dem Angeklagten zugestandenen Geistesstörung stehe diese in "keinen Zusammenhang mit dessen kriminellen Taten". Mit zehn Monaten ist der Zweibrücker laut Richterin Buser "gut davon gekommen".

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort