Wirtschaftsfaktor OLG – damals wie heute

Zweibrücken · Das Pfälzische Oberlandesgericht spielt neben seiner Wirkung als juristische Institution auch als Wirtschaftsfaktor eine bedeutende Rolle für die Region.

 Die Justiz gibt in Zweibrücken über 500 Menschen Lohn und Brot – und sorgt damit indirekt für gute Umsätze des Einzelhandels in der Stadt. Foto: pma/voj

Die Justiz gibt in Zweibrücken über 500 Menschen Lohn und Brot – und sorgt damit indirekt für gute Umsätze des Einzelhandels in der Stadt. Foto: pma/voj

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"Sein oder Nicht-Sein?" Diese Frage für Unternehmen aus ganz Deutschland klärt sich nicht selten am Oberlandesgericht Zweibrücken . Somit hat sich die traditionsreiche juristische Institution ihre bundesweite Bedeutung in den 200 Jahren ihres Bestehens durchaus erhalten. Ging es früher eher um die Themen wie liberale Bürgerrechte und Pressefreiheit, stehen heute nicht selten wirtschaftliche Entscheidungen im Mittelpunkt. "Am Pfälzischen Oberlandesgericht in Zweibrücken werden Urteile - häufig von besonderer Tragweite - gesprochen, die hohe Aufmerksamkeit in der juristischen Literatur finden und sich auf die Rechtsprechung im gesamten Bundesgebiet auswirken", weiß Anne Kraft. Zweibrückens oberste Wirtschaftsförderin erklärt: "Dadurch erhält die Stadt einen überregionalen Stellenwert, der weit über die Bedeutung des regionalen Mittelzentrums hinausreicht."

Auf der Suche nach einem geeigneten Standort seien eine kompetente juristische Beratung sowie eine effiziente wie verlässliche Rechtsprechung in greifbarerer Nähe durchaus entscheidende Vorteile für Wirtschaftsunternehmen, betont Kraft die Bedeutung des OLG für den Wirtschaftsstandort Zweibrücken . So seien Handelssachen oder Bauprozesse beispielsweise, die die Handwerkerschaft nicht selten führen muss, in zweiter Instanz in der Regel beim Oberlandesgericht angesiedelt. So erlangt Zweibrücken über die Welt der Juristen hinaus eine hohe Bedeutung. Das OLG vereint in seinem Zuständigkeitsbereich neben den Städten Kaiserslautern, Zweibrücken , Pirmasens und Kusel sowie den eher ländlichen Regionen der Westpfalz und des Pfälzer Waldes sogar Teile der Metropolregion Rhein-Neckar.

Das OLG tritt meist als zweite Instanz nach den Landgerichten, in Familiensachen in Folge der Amtsgerichte , und - unter bestimmten Voraussetzungen auch als dritte Instanz nach dem Landgericht - in amtsgerichtlichen Verfahren in Kraft. Insbesondere Berufungsverfahren in handelsrechtlichen Streitigkeiten machen seine Entscheidungen aus Sicht der Unternehmer so bedeutend. Das liegt daran, dass das Urteil des OLG hier die allerletzte Instanz darstellt, zu der es keine weitere Berufungsmöglichkeit etwa beim Bundesgerichtshof , mehr gibt - Ende der Fahnenstange. So wird wohl kaum eine weitere Einrichtung in Zweibrücken so regelmäßig in der überregionalen Presse zitiert, was die Stadt immer wieder positiv in Zusammenhang mit wegweisenden Entscheidungen bringt.

Doch auch ganz direkt lockt das Oberlandesgericht Menschen nach Zweibrücken . Mit aktuell fast 100 Mitarbeitern vom Richtern bis hin zu den Verwaltungsangestellten ist das Pfälzische Oberlandesgericht ein wichtiger Arbeitgeber, der eine große Zahl an hoch qualifizierten Beschäftigten samt ihrer Familien an den Standort Zweibrücken holt und hier bindet. Rechnet man die 14 Mitarbeiter der Generalstaatsanwaltschaft, die 52 Beschäftigten am Zweibrücker Amtsgericht, die 62 Arbeitnehmer des Landgerichts und die etwa 300 Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt im Umkreis des OLG hinzu, so arbeiten in Zweibrücken weit mehr als 500 Beschäftigte im Bereich der Justiz. Außerdem hat sich im Umfeld des OLG eine große Zahl von Rechtsanwälten angesiedelt. Mit ihren in den Kanzleien beschäftigten Teams gehören sie ebenso zu den bedeutenden Arbeitgebern der Stadt aus dem Bereich der Justiz.

Im Zweibrücker Schloss als Sitz des Oberlandesgerichtes ist auch die Pfälzische Rechtsanwaltskammer eingerichtet, deren Mitglieder alle im Bezirk des Oberlandesgerichtes zugelassenen Rechtsanwälte sind.

Als landesweit zuständige Justizverwaltungsbehörde für die Betreuung der vier Land- sowie 15 Amtsgerichte mit insgesamt etwa 1700 Mitarbeitern blicken auch in Bezug auf die Personalführung als eine der hoheitlichen Aufgaben des OLG-Präsidenten alle Augen nach Zweibrücken .

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