Antrag zum „Tag der Befreiung“ im Zweibrücker Stadtrat Wird 8. Mai ein städtischer Feiertag?

Zweibrücken · „Die Partei – Die Linke“ beantragt in nächstem Stadtrat: Tag der Befreiung vor 75 Jahren solle auch angesichts neuer faschistischer Entwicklungen gewürdigt werden.

 Bei seiner Rede zum 60. Jahrestag des Kriegsendes bezeichnete der damalige (1985) Bundespräsident Richard von Weizsäcker den 8. Mai als Tag der Befreiung, was damals noch eine heftige Debatte auslöste.

Bei seiner Rede zum 60. Jahrestag des Kriegsendes bezeichnete der damalige (1985) Bundespräsident Richard von Weizsäcker den 8. Mai als Tag der Befreiung, was damals noch eine heftige Debatte auslöste.

Foto: picture-alliance/ dpa/Steiner

Nach dem Streit um das richtige Erinnern an den Jahrestag der Bombardierung Zweibrückens am 14. März 1945 steht kommenden Mittwoch wohl eine erneute geschichtspolitische Debatte im Stadtrat bevor. Diesmal geht es um den 8. Mai 1945, den 75. Jahrestag der Kapitulation Deutschlands im Zweiten Weltkrieg.

Auf die Tagesordnung gebracht hat das Thema die Fraktion „Die Partei – Die Linke“, wie Fraktionschef Bernd Ringle dem Merkur gestern Abend sagte – mit einem Antrag auf „Einführung eines städtischen Feiertages am 8. Mai.“ Zum Hintergrund heißt es in dem Antragsschreiben zunächst: „Der 8. Mai gilt als Tag der Befreiung vom deutschen Nazi-Regime und, durch die bedingungslose Kapitulation der deutschen Wehrmacht, als Ende des Zweiten Weltkrieges.“ In Berlin wird der 8. Mai in diesem Jahr bereits einmalig als gesetzlicher Feiertag begangen. Auch in einigen eurpäischen Ländern wie Frankreich, werde „diesem wichtigen Datum ebenfalls in Form eines Feiertages gedacht“. Auch Holocaust-Überlebende wie Esther Bejarano sprächen sich für einen gesetzlichen Feiertag am 8. Mai aus.

In dem von Ringle unterzeichneten Antrag heißt es zur Begründung weiter: „75 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges erhalten neue faschistische, neo-nazistische Parteien und Organisationen immer mehr Gehör in Deutschland und sind mittlerweile sogar wieder in vielen politischen Gremien und Parlamenten vertreten. Es gilt daher umso mehr ein Zeichen zu setzen und diesen wichtigen Tag der Geschichte zu würdigen und zu feiern.“ Nach den Gräueltaten der Nazis sei es es „verwunderlich, dass an diesem wichtigen Datum bislang kein gesetzlicher Feiertag geschaffen wurde. Die Welt wurde nach millionenfachem Leid befreit, Deutschland wurde befreit, und ja, auch Zweibrücken wurde befreit. Diese Erinnerungskultur sollten wir stets wachhalten und nicht zulassen, dass die Geschichte umgedeutet und falsches Gedankengut in die Gesellschaft gestreut wird, in der wir eine zunehmende Spaltung beobachten. Es sollte in unser aller Interesse liegen, die Zeit der Nazi-Herrschaft auch in und für Zweibrücken aufzuarbeiten und unsere Demokratie zu verteidigen.“

Die Fraktion hofft, damit ein Vorbild zu schaffen, „dem hoffentlich viele Städte, Bundesländer und schließlich und endlich auch ganz Deutschland folgen können, um den 8. Mai generell und dauerhaft als Feiertag zu etablieren.“

Als konkreten Beschlussvorlage schreibt die Fraktion: „Der Stadtrat Zweibrücken erteilt der Stadtverwaltung den Auftrag, den Tag der Befreiung am 8. Mai 2020 als einmaligen städtischen Feiertag in Zweibrücken zu begehen. Hierzu ist die Landesregierung zu kontaktieren, um nach LFtG, § 2; Absatz 2 aus besonderem Anlass durch Rechtsverordnung den 8. Mai 2020 als Feiertag zu erklären.“

Das LFtG (Landesfeiertagsgesetz) sieht in diesem Paragraphen allerdings nur vor, „aus besonderem Anlass durch Rechtsverordnung Werktage einmalig zu Feiertagen für das ganze Land zu erklären“ – also für ganz Rheinland-Pfalz, nicht für einzelne Städte.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort