Verzögerter Zeitplan Wirbel um Landeskrankenhausplan

Zweibrücken · Der Zweibrücker CDU-Landtagsabgeordnete Christoph Gensch kritisiert, dass bereits ein vorbereitendes Gutachten den Zeitplan verzögerte. Kritisch nachfragen will er morgen im Landtag auch zu einem Schreiben des Gesundheitsministeriums an die Krankenhäuser. Darin wird nämlich ein Planungsstopp aller Aktivitäten gefordert.

 Ein Krankenschwester eilt auf einem Flur an einem leeren Bett vorbei (Symbolfoto).

Ein Krankenschwester eilt auf einem Flur an einem leeren Bett vorbei (Symbolfoto).

Foto: picture alliance / dpa/Sebastian Widmann

Der Zweibrücker Landtagsabgeordnete Christoph Gensch (CDU) bezweifelt, dass der rheinland-pfälzische Landeskrankenhausplan wirklich bis Ende 2018 fertig ist. Dieses Zieldatum war aus einer Antwort des Landesgesundheitsministeriums auf eine Merkur-Anfrage hervorgegangen (wir berichteten am Samstag). Eigentlich sollte der Plan schon 2018 in Kraft treten, nachdem der Vorgänger 2016 ausgelaufen war. Dann aber gab es Verzögerungen, vor allem im Kontext eines vorbereitenden Gutachtens, das erstellt werden musste.

Zum Hintergrund schreibt das Gesundheitsministerium auf erneute Merkur-Nachfrage: „Von Juni 2016 bis März 2017 hat der Landesrechnungshof den Landeskrankenhausplan 2010 einschließlich seiner Fortschreibung bis 2016 geprüft.“ Eine solche Prüfung durch den Landesrechnungshof habe es in Rheinland-Pfalz zuvor bei keinem Landeskrankenhausplan gegeben, so Ministeriumssprecherin Sandra Keßler.

Die Ergebnisse dieser Prüfung habe man abwarten müssen, damit sie auf der Grundlage einer ersten Bewertung durch das Gesundheitsministerium hätten einfließen können  in die Formulierung der Leistungsbeschreibung für besagtes vorbereitendes Gutachten zum neuen Landeskrankenhausplan. Die Prüfmitteilungen des Landesrechnungshofes seien dem Mainzer Haus von Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) mit Schreiben vom 5. Oktober 2017 zugestellt worden. Die Leistungsbeschreibung habe man am 25. Oktober 2017 auf der Vergabeplattform des Landes veröffentlicht. Im Mai hatte das Land der CDU-Fraktion im Rahmen einer Großen Anfrage noch zugesichert, dass das vorbereitende Gutachten spätestens im 3. Quartal 2017 erarbeitet wird. Das ging nicht auf. Am 5. Dezember wurde es vergeben: Das unabhängige Forschungs- und Beratungsinstitut für Infrastruktur- und Gesundheitsfragen IGES Berlin erhielt laut Ministerium den Zuschlag. Noch diesen Freitag, am 15. Dezember, sollen die Gutachter ihre Arbeit aufnehmen und bis 31. Mai 2018 ihre Expertise abgeben. Darin soll der Bedarf an stationären Kapazitäten bis Ende 2025 beschrieben werden, denn sieben Jahre soll die Geltungsdauer des neuen Landeskrankenhausplans betragen. Spannend wird insbesondere sein, wie der Bedarf für die Westpfalz und Zweibrücken nach der Schließung des Evangelischen Krankenhauses beurteilt und wie darauf reagiert wird. Auch Faktoren wie Erreichbarkeit, mögliche Verbundbildung und die notfallmedizinischen Versorgungsstrukturen sollen im Fokus der Experten stehen. Dass die Notfallversorgung nach dem Aus des Evangelischen leide, war im Vorfeld mancherseits befürchtet, von den Rettungsdiensten, dem Land und den hiesigen Klinikträgern aber abgestritten worden (wir berichteten). Untermauernde Zahlen wurden von letztgenannten unter Verschluss gehalten.

Für den CDU-Landtagsabgeordneten Gensch bleibt es derweil „schleierhaft“, dass sich schon die Vergabe des vorbereitenden Gutachtens derart in die Länge zog. Er und seine Fraktion wollen morgen in einer mündlichen Anfrage bei der Landesregierung nachhaken. Dann soll es auch um ein Schreiben gehen, das das Ministerium den  Krankenhausträgern im Land am 17. November schickte. Die CDU-Lesart dieses Papiers ist, dass die Träger ihre Bemühungen hinsichtlich krankenhausplanerischen Änderungen, Ergänzungen oder Anpassungen der stationären Leistungsstrukturen solange aussetzen sollen, bis der neue Landeskrankenhausplan erstellt und veröffentlicht ist.

Ministeriumssprecherin Sandra Keßler beschreibt den Inhalt des Schreibens als Information, „dass weitere Anträge grundsätzlich im Rahmen der Erstellung des neuen Landeskrankenhausplanes beraten werden sollen.“ Denn: Eine seriöse Planerstellung, die auf umfassenden Bedarfsanalysen auch in regionaler Hinsicht beruhe, „wäre nicht möglich, wenn sie durch parallel erfolgende einzelfallbezogene Vorfestlegungen in ihrer Reichweite fragmentiert würde“.  Sollten „dringliche Anträge“ gestellt werden, prüfe man dies im Einzelfall.

Probleme oder Verzögerungen beim Umbau des Zweibrücker Nardini-Klinikums soll es durch das Schreiben nicht geben. Der Träger habe eine Planungsgrundlage, wie aus Keßlers Antwort hervorgeht. Denn mit Wirkung zum 1. Oktober 2016 habe das Gesundheitsministerium einen „Planbettenbescheid erlassen, der gültig ist und damit aktuell die Grundlage der weiteren Entwicklung des Standortes darstellt“.  Das bestätigt auch Nardini-Pressesprecher Thomas Frank in fast identischem Wortlaut.

 Ärzte bei einer Operation. Ist die Klinik, in der sie arbeiten, in den Landeskrankenhausplan aufgenommen, hat ihr Haus Anspruch auf öffentliche Fördergelder. Der Landeskrankenhausplan legt unter anderem fest, welche Kapazitäten für die voll- und teilstationäre Krankenhausbehandlung im jeweiligen Bundesland erforderlich sind. Ein neuer Krankenhausplan für Reinland-Pfalz ist immer noch in Arbeit, der letzte lief im Jahr 2016 aus.  

Ärzte bei einer Operation. Ist die Klinik, in der sie arbeiten, in den Landeskrankenhausplan aufgenommen, hat ihr Haus Anspruch auf öffentliche Fördergelder. Der Landeskrankenhausplan legt unter anderem fest, welche Kapazitäten für die voll- und teilstationäre Krankenhausbehandlung im jeweiligen Bundesland erforderlich sind. Ein neuer Krankenhausplan für Reinland-Pfalz ist immer noch in Arbeit, der letzte lief im Jahr 2016 aus.  

Foto: picture alliance / dpa/Jan-Peter Kasper

Dennoch will die CDU nachhaken, warum das Land den Plankrankenhäusern diese Vorgabe macht. Und inwiefern diese sinnvolle Maßnahmen verzögert oder gar verhindert. Auch will die CDU wisse, ob sichergestellt ist, dass Anträge auf Änderung des Versorgungsauftrags im neuen Krankenhausplan berücksichtigt werden.

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