„Wir nehmen das zur Kenntnis“

Zweibrücken · Die Aufregung im Stadtrat um eine Entmachtung des UBZ-Verwaltungsrats war umsonst. Zumindest, wenn man der Ansicht der Aufsichtsbehörde folgt. Dass der Geschäftsführer künftig seltener die Zustimmung des Kontrollgremiums braucht, sei in Ordnung. Man verlasse sich auf den Stadtrat und schaue nur in speziellen Fällen genauer hin.

 Blick auf die Mörsbacher Deponie. Foto: luftbildsaarpfalz/pmd

Blick auf die Mörsbacher Deponie. Foto: luftbildsaarpfalz/pmd

Foto: luftbildsaarpfalz/pmd

Keine Bedenken! So lässt sich kurz und knapp zusammenfassen, was die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier von der unlängst geänderten Satzung des Umwelt- und Servicebetriebs Zweibrücken (wir berichteten) hält. Rückblick: Der Stadtrat hatte am 24. September bei sechs Enthaltungen für eine Anpassung der Regularien votiert. Statt wie bisher ab 50 000 Euro braucht UBZ-Vorstand Werner Boßlet künftig erst bei Geschäften ab 100 000 Euro die Zustimmung des Verwaltungsrats, gar nicht mehr braucht er sie, wenn es sich um "laufende Verwaltung" handelt. Das solle die Abläufe vereinfachen und beschleunigen. Im Stadtrat war vor der Abstimmung heftig diskutiert worden. Julia Igel, die für die Grünen im UBZ-Verwaltungsrat sitzt, aber nicht im Stadtrat, hatte zu Bedenken gegeben, dass ein fähiger Jurist alles unter laufender Betriebsführung deklarieren könne. Ein Einschreiten hält die Genehmigungsbehörde aber nicht für geboten.

"Im Rahmen der kommunalrechtlichen Prüfung einer Satzungsänderung wird dies lediglich zur Kenntnis genommen. Sollte jedoch ein dort festgelegter Betrag im Verhältnis zum Satzungszweck oder den Tätigkeitsfeldern auffallend hoch erscheinen, würde dies von uns angesprochen werden", so ADD-Sprecherin Eveline Dziendziol. Hier sei das aber nicht der Fall gewesen. "Letztendlich liegt es jedoch in der Eigenverantwortung des Gesellschafters, wie hoch er die Grenze setzt, da er die Unternehmenspolitik bestimmt", so Dziendziol weiter, die auch erläutert, dass die Gründungssatzung von UBZ (und ihrer beiden Rechtsvorgänger) bereits Fälle vorsah, indem der Vorstand bis zu 100 000 Euro ohne Zustimmung des Verwaltungsrates agieren konnte. Ob auch andere Stadttöchter im Aufsichtsgebiet der ADD ihren Vorständen derartige Rechte einräumten, konnte die ADD-Sprecherin nicht sagen.

Hinterfragt werden kann die Satzungsänderung auch angesichts der Äußerungen des UBZ-Anwalts Thomas Gerold im März beim Erörterungstermin zur beantragten Laufzeitverlängerung der Mülldeponie Rechenbachtal. Angesprochen auf eine mögliche Unvereinbarkeit ausländischer Müllimporte mit der UBZ-Satzung, hatte der damals gesagt: "Dann ändern wir halt die Satzung". Sollten vormalige Rechtsverstöße nachträglich legalisiert werden, wie die Bürgerinitiative Mörsbach (BI) spekuliert?

Die ADD erkennt keine Zusammenhänge. Laut Dziendziol habe man gegenüber der BI "Stellung genommen, dass die aktuelle Praxis mit der Satzung vereinbar ist."

Und ob UBZ-Chef Werner Boßlet - Zitat aus der Stadtratssitzung: "Wir treffen Entscheidungen" - etwa bei den Müll-Anlieferungen aus Italien den Verwaltungsrat übergangen und auf eigene Faust entschieden haben könnte, sei auch kein Gegenstand der ADD-Prüfung.

"Es ist Sache des Verwaltungsrates, auf die Einhaltung seiner satzungsmäßigen Rechte zu achten und ich bin sicher, dass dies der Verwaltungsrat auch tut", so Dziendziol.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort