Wie reagiert Zweibrücken-Land auf Schlappe vor Oberverwaltungsgericht? Gemischte Reaktionen auf Windkraft-Urteil

Zweibrücken-Land · Verbandsgemeinde-Bürgermeister Bernhard hält sich mit seiner Meinung über die Niederlage vorm Oberverwaltungsgericht zurück und will den VG-Rat entscheiden lassen. Klare Worte kommen vor allem aus Großbundenbach.

 Die Windkraftnutzung kann nicht allein auf das Gebiet bei Riedelberg beschränkt werden, urteilte das Oberverwaltungsgericht. Jetzt kommt die gesamte Thematik in  Zweibrücken-Land noch einmal auf den Prüfstand.

Die Windkraftnutzung kann nicht allein auf das Gebiet bei Riedelberg beschränkt werden, urteilte das Oberverwaltungsgericht. Jetzt kommt die gesamte Thematik in Zweibrücken-Land noch einmal auf den Prüfstand.

Foto: Norbert Schwarz

Windkraftanlagen oder einfach ausgedrückt „Windräder“, sollten lediglich im Süden des Gebietes der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land zu stehen kommen. So jedenfalls die Mehrheit der Mitglieder des Verbandsgemeinderates, als diese den gültigen Flächennutzungsplan mit der 15. Teiländerung korrigieren wollten. Doch dies hat jetzt der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz gekippt. „Konzentrationsflächenplanung der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land fehlerhaft“, so der Titel der OVG-Pressemitteilung 19/2021, über die wir gestern ausführlich berichtet haben.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz erlaubt keine Revision. Ob gegen diese Nichtzulassung Beschwerde erhoben wird, prüft im Augenblick der Rechtsanwalt der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land. Die Urteilsentscheidung wollte Verbandsbürgermeister Björn Bernhard (CDU) am Donnerstagabend im Verbandsgemeinderat bekanntgeben. Der Merkur fragte Bernhard schon vor der Sitzung, wie es weitergeht. Björn Bernhard hielt sich bedeckt: „Ich kann dem Rat nicht vorgreifen. Derzeit wird die Beschwerde wegen der Nichtzulassung von unserem Anwalt geprüft. Ein Ergebnis dazu liegt jedoch noch nicht vor.“ Nach Prüfung der Urteilsbegründung sei der Verbandsgemeinderat gefordert, eine Stellung zu beziehen und zwischen Pro und Contra die richtige Entscheidung zu treffen: „Die wird dann für mich als Verbandsbürgermeister die Richtschnur sein, weil das eine Entscheidung der Bürgervertreter ist.“

Bürgerentscheidung ist ein weiteres Stichwort in der Sache, denn nach dem nun getroffenen Urteil könnten Windräder auch außerhalb der Konzentrationsflächen gebaut werden. Beispielsweise in Käshofen oder Großbundenbach.

Das Errichten von Windkraftanlagen auf Käshofer Gemarkungsflächen haben die Bürger von Käshofen mehrheitlich abgeschmettert. In der Folge legte auch der damalige Ortsbürgermeister sein Ehrenamt nieder. Beim Kreisbauamt der Kreisverwaltung Südwestpfalz liegen Bauanträge zum Errichten von drei Windrädern auf Käshofer Gemarkung vor. Über die Bauanträge war noch nicht entschieden worden mit Blickrichtung auf das Verfahren beim OVG.

Nach dem ergangenen Urteil sind die Vorgaben für einen Ausschluss von privilegierten Bauvorhaben (Windrädern) nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs aber nicht richtig angewandt worden, die 15. Teiländerung des Flächennutzungsplanes fehlerhaft. Jetzt muss das Kreisbauamt über die bisher zurückgestellten Bauanträge entscheiden. Ein Versagen nach derzeitigem Rechtsstand aufgrund des ergangenen Urteils nicht möglich, wenngleich die Bürger der Ortsgemeinde Käshofen per Bürgerbefragung ein klares Veto gegen die Windkraft erhoben haben.

Im Nachbarort Großbundenbach ist es genau umgekehrt. Dort hatten sich mehrheitlich die Bürger für Windkraft ausgesprochen. Ortsbürgermeister Dieter Glahn (FDP) sieht nunmehr die Sache nüchtern und meint: „Jetzt beginnt das Spiel erneut von vorn. Rechtlich ist jetzt alles klar. Das habe ich so erwartet. Der Verbandsgemeinderat fasste einen falschen Beschluss. Wir müssen vom bisherigen Denken abkehren. Strom kommt eben nicht nur aus der Steckdose, der muss produziert werden. Wenn ich Kohlekraftwerke abschalte und dafür eine saubere Umwelt will, dann kann ich nicht gleichzeitig sagen, die Windrädern verspargeln die Landschaft. Ich kann nicht sagen noch mehr E-Autos und mich dann im gleichen Atemzug gegen die Windräder aussprechen. Ich selbst produziere mit der Biogasanlage Strom. Derzeit dreht sich vieles im Kreis. Die Erderwärmung sehen alle, wollen aber keine Windräder und solche Dinge. Wie sollen wir da unser Land für die Nachkommen überhaupt noch lebensfähig machen?! Dabei sehe ich sehr wohl auch die Faktoren einer Beeinträchtigung wie Schattenwurf, Lärm oder Naturschutz. Die richtige Abwägung, das wird es sein.“

Der generelle Ausschluss für die Orte Dellfeld und Contwig ist auch obsolet durch das Urteil. Doris Schindler (SPD) sieht als Dellfelder Ortsbürgermeisterin die Sache jetzt wieder neu, obwohl es bisher keine Pläne auf Dellfelder Gemarkung gab. Ähnlich äußert sich die neue Contwiger Ortsbürgermeisterin Nadine Brinette (CDU), die sich mit der Gesamtthematik überhaupt noch nicht befassen konnte: „Das ist Neuland für mich, Windkraft ist wohl persönlich ein Thema, doch bezogen auf unseren Ort? Da werden wir wohl auch im Ortsgemeinderat darüber sprechen, wenn die Verbandsgemeinde als übergeordnete Stelle die Weichen neu stellt“.

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