Wettreck durfte Daten aus Pleiers Diensthandy lesen lassen

Zweibrücken · Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat das Verfahren gegen den damaligen Vorstand des Landesvereins für Innere Mission in der Pfalz, Rainer Wettreck, wegen Ausspähens des Diensthandys des damaligen Verwaltungsleiters des Evangelischen Krankenhauses Zweibrücken, Ralph Pleier, eingestellt.

Diese Aussage des LVIM-Anwalts am Donnerstag vorm Arbeitsgericht in Zweibrücken (wir berichteten) bestätigte am Freitag auf Merkur-Anfrage der Leitende Staatsanwalt Udo Gehring. Die Ermittlungen hätten den anfänglichen Verdacht eindeutig entkräftet, erläuterte Gehring: "Eine Strafbarkeit kommt nicht in Betracht." Denn laut einer (nicht unüblichen) innerbetrieblichen Vereinbarung beim LVIM dürften Daten auf Diensthandys untersucht werden, um einen Missbrauchsverdacht aufzuklären. Gehring: "Dem Beanzeigten hatten konkrete Anhaltspunkte dafür vorgelegen, dass der Anzeiger als Arbeitnehmer sein dienstliches Smartphone seinen arbeitsvertraglichen Pflichten zuwider genutzt hatte." Die Frage, ob Pleier sein Diensthandy auch privat nutzen dürfe, habe deshalb für die Ermittlungen keine Rolle gespielt, sagte Gehring.

Wettreck wiederum hatte Pleier wegen Verrats von Geschäftsgeheimnissen angezeigt. Dieses Verfahren ist sei noch nicht abgeschlossen, so Gehring. Pleier werde noch angehört. Dann entscheide die Staatsanwaltschaft über die weitere Verfahrensweise.

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