Wenige Antworten aus Mainz: Steuerzahler- Bund hakt nach

Zweibrücken · Der eine hat teilweise geantwortet, der andere gar nicht: So fällt die Bilanz der Anfrage des rheinland-pfälzischen Bundes der Steuerzahler (BdS) zu den Verträgen des Landes in puncto Zweibrücker Flughafengelände mit der Trierer Triwo aus.

Das Mainzer Integrationsministerium habe in manchen Punkten Auskunft gegeben, erklärte gestern BdS-Landesgeschäftsführer René Quante auf Anfrage. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hatte diese Antworten vorgestern angekündigt - beide Behörden hätten sich bei der Bearbeitung abgestimmt. Die entscheidenden Fragen etwa zur Höhe der Miete, die man an die Triwo für die als Flüchtlingsunterkunft genutzte Abflughalle überweist, wurden aber nicht beantwortet. Die Triwo müsse erst zustimmen, dass diese Informationen übermittelt werden dürfen, so Quante. In einem Punkt widersprach das Ministerium dem, was die ADD zuvor dem Merkur erklärt hatte: Es habe bereits zum 1. Oktober 2015 einen unterschriebenen Mietvertrag mit der Triwo gegeben. Am 7. Oktober hatte die ADD erklärt, dies sei noch nicht der Fall.

Gar nicht geantwortet hat wie angekündigt das Innenministerium auf die BdS-Anfrage: etwa zum Preis, den die Triwo Ende 2014 als Kaufpreis für das Flughafengelände gezahlt hatte. Ein Sprecher hatte zuvor auf Merkur-Anfrage die Zuständigkeit an den Insolvenzverwalter Jan Markus Plathner verwiesen. Das Land sei Hauptanteilseigner gewesen, daher müsse die Information dort vorliegen, ob man Vertragspartner war oder Insolvenzverwalter Plathner, so Steuerzahlerbund-Geschäftsführer René Quante. Er will jetzt bei beiden Mainzer Ministerien nachhaken. Der nächste logische Schritt wäre in Fällen wie diese eine Auskunftsklage.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort