Weiter Streit um Pumpenhäuschen

Ernstweiler · Viele spannende Geschichten stehen täglich in der Zeitung. Was ist daraus geworden? Der Merkur hakt nach. Heute: Vor einem Jahr stritt Christine Schmidt mit der Stadt Zweibrücken um ein Pumpenhäuschen in Ernstweiler.

 Christine Schmidt auf dem Gelände in Ernstweiler. Foto: pmd/voj

Christine Schmidt auf dem Gelände in Ernstweiler. Foto: pmd/voj

Foto: pmd/voj

Auch nach über einem Jahr ist der Streit um das alte US-Pumpenhäuschen an der Ernstweiler Kreuzung gegenüber der Christuskirche noch nicht ausgestanden. So befinden sich in dem Gebäude noch zahlreiche Gegenstände der früheren Pächterin Christine Schmidt, wie diese klagt. Nach den Vorkommnissen traue sie sich aber nicht, das Häuschen zu betreten, um ihren Sachen herauszuholen. Auch moniert sie den Zustand des Geländes, das ihr die Stadt "weggeschnappt" habe. So sei es inzwischen ungepflegt und mit Hecken zugewuchert. Der städtische Pressesprecher Heinz Braun weist die Vorwürfe Schmidts zurück: "Das hat dort auch bei ihr schon so ausgehen." Die Verwaltung würde es auch begrüßen, wenn sie "umgehend ihre Sachen abholt". Sie habe ja noch einen Schlüssel. Außerdem sei sie auch schon dazu aufgefordert worden. "Wir werden auch keine Anzeige erstatten, wenn sie das Gebäude betritt", versichert Braun. Falls sie dennoch eine Person der Verwaltung dabei haben möchte, soll sie sich an den für Grundstücksangelegenheiten zuständigen Mitarbeiter der Kämmerei wenden.

Das Areal selbst werde von der Stadt derzeit nicht genutzt. Bis vor einem Jahr gehörte das Grundstück der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Bonn, das es damals zum Kauf angeboten hatte. Pächterin Christine Schmidt schlug zu. Nachdem die Stadt zuerst auf ihr Vorkaufsrecht verzichtete, wurde ein Notar eingeschaltet und ein Kaufvertrag abgeschlossen. Plötzlich machte die Stadt am 9. Januar 2014 doch noch ihr Vorrecht geltend. Wegen einer im Vertrag enthaltenen Rücktrittsklausel war nun Schmidts Geschäft hinfällig geworden. Nachdem sie Widerspruch gegen die Entscheidung der Verwaltung eingelegt hatte, bot die Stadt ihr einen neuen Pachtvertrag an. Das lehnte sie ab, da sie jederzeit mit dem Ende des Pachtverhältnisses rechnen müsse und deshalb nicht investieren könne.

Nach Brauns Angaben hatte die Verwaltung zuerst auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet, da ein Antrag auf Abriss des Pumpenhäuschens von der Bundesanstalt abgelehnt worden sei. Bei der Entscheidung sei leider die Amtsleitung nicht eingebunden gewesen. Es gebe aber triftige Gründe, die dafür gesprochen hätten, das Grundstück zu kau fen. So müssten gerade an dieser Stelle auch verkehrstechnische Änderungen im Blick behalten werden, da die Strecke sehr stark von Autos frequentiert werde. Wenn das Areal in Privatbesitz sei, könnte der Kaufpreis in die Höhe getrieben werden, was zu einer unnötigen finanziellen Belastung der Stadt führe.

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