Kritik von Umwelt- und Denkmalschützern Weiter Streit um Abriss der Remise der Villa Schwinn

Zweibrücken · (lf) hat mit Dr. Gerhard Herz ein weiterer prominenter Zweibrücker an die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz geschrieben, um den Abriss der Remise (einfaches Wirtschaftsgebäude) der denkmalgeschützte Villa Schwinn zu verhindern.

 Ist die Remise der Villa Schwinn ebenso schützenswert wie das Haupthaus? Darüber gehen die Meinungen auseinander.

Ist die Remise der Villa Schwinn ebenso schützenswert wie das Haupthaus? Darüber gehen die Meinungen auseinander.

Foto: Werner Euskirchen

Ein Investor plant dort stattdessen vier moderne Wohnhäuser mit 77 Studenten- und seniorengerechten Wohnungen. Herz argumentiert, Zweibrücken habe bei der Bombardierung am 14. März 1945 „fast seine gesamte historische Altstadt verloren“, in den armen Nachkriegszeiten habe die Stadt „meist entsprechend einfach wieder aufgebaut“ werden müssen. „Für die Identität Zweibrückens sind Überbleibsel dieser Altstadt – besonders im Norden umso bedeutender.“ Die Villa Schwinn (Gutenbergstraße 41, Ecke Hofenfelsstraße) sei „repräsentativ für die Gründerzeit. Zu einem solchen herausragenden Baudenkmal gehören selbstverständlich Zusatzbauten und Parkanlage“.

Im Merkur-Gespräch verweist Herz hierzu als Beleg auf das Denkmalschutzgesetz. Dieses allerdings ist tatsächlich nicht ganz eindeutig. Zwar schreibt das rheinland-pfälzische Gesetz in Paragraph 4 nur bei „Denkmalzonen“ (als was die Villa Schwinn nicht ausgewiesen ist) vor, „Nebenanlagen sind Teil des unbeweglichen Kulturdenkmals, soweit sie mit diesem aus Gründen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege eine Einheit bilden“. Weiter heißt es aber: „Gegenstand des Denkmalschutzes ist auch die Umgebung eines unbeweglichen Kulturdenkmals, soweit sie für dessen Bestand, Erscheinungsbild oder städtebauliche Wirkung von Bedeutung ist.“ Dies wiederum ist Auslegungssache: Während Herz die Remise als unbedingt schützenswert ansieht, hat Oberbürgermeister Marold Wosnitza (SPD) das Gelände rund um die Villa Schwinn in seiner Neujahrsrede (wie zuvor schon im Merkur) als „städtebaulichen Missstand“ bezeichnet, den der Investor mit seinen Plänen beseitigen werde: „In Ergänzung zu den Veränderungen auf dem Parkgelände würde eine Aufwertung des gesamten Bereichs in der Hofenfelsstraße entstehen. Ein solches Projekt wäre gut für die Stadt und es wäre gut für die denkmalgeschützte Villa Schwinn: Ein Investor, der sich sowohl um die Villa als auch um das Umfeld kümmert. Ein Bauvorhaben, bei dem Altes und Neues, Modernes und Denkmalgeschütztes Hand in Hand gehen und die Stadt ein Stück weiterbringen wird.“

Wie Herz argumentiert dagegen auf Merkur-Anfrage Roswitha Chéret, Ortskuratorin der Deutschen Stiftung Denkmalschutz: „Die Remise ist eindeutig Bestandteil der Villa Schwinn. Sie ist aus dem gleichen Material, man kann sie nicht einfach wegnehmen!“ Kein Problem habe sie damit, wenn die ehemalige Tankstelle und andere neuere Bauten wie vom Investor geplant auf dem Gelände entfernt würden: „Die sehen eh wie Fremdkörper aus.“

„Aber man muss auch mal die Kirche im Dorf lassen und Alternativen prüfen“, mahnt Chéret, den Investor (Irus GmbH aus Saarbrücken) die Remise nicht abreißen zu lassen: „In Zweibrücken stehen viele Wohnungen leer.“ Wosnitzas Argument, die vom Investor geplanten Studentenwohnungen seien wichtig, um mehr studentisches Leben vom Campus oben auf dem Kreuzberg runter in die Stadt zu bringen, lasse sich deshalb auch anders umsetzen, meint Chéret: „Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass die Gewobau Drei- bis Vier-Zimmer-Wohnungen an Studenten-WGs vermietet.“ Zweibrücken habe „im Zweiten Weltkrieg so geblutet, dass man die wenigen Überreste als unbedingt erhaltenswert einstufen muss“. Dazu zählten bei der Villa Schwinn neben der Remise auch die Reste des ehemaligen Parks um die Villa.

Bei der Generaldirektion Kulturelles Erbe als oberer Denkmalschutzbehörde läuft bereits ein Prüfverfahren bezüglich der Remise, solange darf diese nicht abgerissen werden (wir berichteten). Im Kulturdenkmäler-Verzeichnis der Generaldirektion steht zur Villa Schwinn nur: „repräsentativer gründerzeitlicher Backsteinbau mit Hausteingliederung auf bewegtem Grundriss, Neurenaissance“ – die (baulich mit der Villa nicht verbundene) Remise wird also nicht ausdrücklich erwähnt.

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