Weiter erst nach Datenauswertung

Zweibrücken · Der Prozess wegen räuberischer Erpressung am Zweibrücker Landgericht verzögert sich. Zunächst müssen Experten weiteres Beweismaterial von einem Handy sichern.

 Der Angeklagte (rechts) im Gespräch mit seinem Verteidiger, Rechtsanwalt Robert Münch. Foto: Volker Baumann

Der Angeklagte (rechts) im Gespräch mit seinem Verteidiger, Rechtsanwalt Robert Münch. Foto: Volker Baumann

Foto: Volker Baumann

Mit dem vierten Prozesstag ist gestern beim Landgericht Zweibrücken das Verfahren gegen den jungen Mann aus Zweibrücken fortgesetzt worden, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, im Juli vergangenen Jahres einem Bekannten unter Androhung von Gewalt dessen Autoschlüssel und ein Handy geraubt zu haben.

Es soll duellartige Szenen gegeben haben, die sich Täter und Opfer mit zwei Schlagstöcken im Waldgebiet Birkhausen geliefert haben (wir berichteten). Auch gab es schwierige Befragungen von Zeugen, ob deren angeblicher Unkenntnis der Dinge und deren Coolness auf dem Zeugenstuhl.

Jetzt stand zunächst das von der Ex-Freundin übergebene Handy des Angeklagten im Mittelpunkt des Interesses der Kammer. Darauf sollten sich Sprachnachrichten mit Beweischarakter befinden. Nach längerer Pause und Beratung gab die Vorsitzende Richterin Susanne Thomas bekannt: "Die Kammer hat mit dem Systemadministrator des Landgerichts das Handy eingeschaltet und festgestellt, dass keine Daten aufgrund eines Backups und Zurücksetzen des Handys enthalten waren. Ein Laptop mit übertragenen Daten wurde ebenfalls gesichtet. Diese waren unvollständig."

Nach Rücksprache der Kammer mit dem Fachkommissariat K/15 in Enkenbach wurde mit dem Angeklagten vereinbart, über den Netzbetreiber eine neue SIM-Karte zur alten Nummer zu beantragen, um über die Spezialisten abgespeicherte Daten in der sogenannten Cloud auslesen lassen zu können. Erst danach soll eine erneute Anhörung des Opfers vor Gericht erfolgen.

Die Verhandlung wird nächste Woche Donnerstag, 16. Februar, fortgesetzt.

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