Jugendschöffengericht Zweibrücken Weihnachtsmarkt-Räuber (14) verurteilt
Zweibrücken · Täter hatte neunjährigen Jungen in Schwitzkasten genommen und beklaut. Gericht hofft auf Lerneffekt durch Prozess.
Ein sehr ungewöhnlicher Fall ist am Dienstag am Amtsgericht Zweibrücken verhandelt worden. Denn die Hauptpersonen waren zwei Kinder: Der Angeklagte war zur Tatzeit erst 14, sein Opfer neun Jahre alt. Die Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht fand deshalb unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Neunjährige war als Zeuge dabei.
Tatort war im vergangenen Dezember der Zweibrücker Weihnachtsmarkt. „Der Angeklagte war geständig“, berichtete Amtsgerichtsdirektor Klaus Biehl gestern auf Merkur-Anfrage über den Prozess. Der 14-Jährige (juristisch gerade schon ein Jugendlicher) habe den Neunjährigen in den Schwitzkasten genommen und ihm einen Fünf-Euro-Schein abgenommen.
Das Gericht sprach den Angeklagten schuldig wegen Raubes und Diebstahls geringwertiger Sachen. Mitverurteilt wurde dabei der Diebstahl einer Flasche Jack-Daniels-Whiskey in einem Supermarkt, berichtete Biehl weiter. Die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe wurde für eine Bewährungszeit von zwei Jahren ausgesetzt. Sollte der Verurteilte in dieser Zeit erneut straffällig werden, werde erst dann in Kombination über das Strafmaß entschieden, erläuterte Biehl das theoretische Prozedere. Praktisch „hoffen aber alle, dass der Täter merkt, was die Stunde geschlagen hat“, so der Amtsgerichtsdirektor. Die Erfahrung zeige auch, dass Urteile gegen Jugendliche bei diesen oft einen „einen Aha-Effekt auslösen, es bei der großen Jugenddummheit bleibt und sie später ein ganz normales Leben führen“. Das Urteil sei rechtskräftig.
Biehl sprach von einem „außergewöhnlichen Fall“. Nicht nur, weil es in Zweibrücken nur selten Prozesse gegen 14-Jährige gebe. „Fünf Euro sind natürlich nicht die Welt, das ist nicht das, was viele Leute als typischen Raub empfinden wie beim Juwelier Rohrbacher“. Aber gerade jungen Leuten sei oft nicht klar, dass auch Fälle wie dieser Raub sind – ein Straftatbestand, auf den bei Erwachsenen empfindliche Strafen stehen.
Laut Jugendgerichtsgesetz sind Gerichtsverhandlungen gegen Jugendliche nichtöffentlich. „Die Anwendung des Jugendstrafrechts soll vor allem erneuten Straftaten eines Jugendlichen oder Heranwachsenden entgegenwirken. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Rechtsfolgen und unter Beachtung des elterlichen Erziehungsrechts auch das Verfahren vorrangig am Erziehungsgedanken auszurichten“, heißt es in dem Gesetz.
Als Heranwachsende werden 18- bis 21-Jährige definiert, als Jugendliche 14- bis 18-Jährige. Wäre der Täter beim Weihnachtsmarkt-Raub nicht 14, sondern 13 gewesen, wäre er noch strafunmündig gewesen, der Fall also überhaupt nicht vor Gericht gelandet. Als schärfste Maßnahme sieht das Jugendgerichtsgesetz Freiheitsentzug vor, mildeste Maßnahme ist eine Verwarnung.