Eigenkompostierung sehr schwierig Weihnachtsbaum-Abschied leicht gemacht
Zweibrücken/Neustadt · UBZ holt die Bäumchen am 8. und 9. Januar kostenlos ab – aber nur, wenn sie völlig abgeschmückt sind. Die SGD Süd gibt Bürgern Tipps zu Entsorgungs-Alternativen.
Weihnachten 2017 ist nun schon einige Tage Geschichte. Noch duftet der Weihnachtsbaum im Wohnzimmer, doch immer mehr fallende Nadel machen unmissverständlich klar: Irgendwann sorgt der Baum mehr für Stress als für besinnliche Stimmung. Dann stellt sich die Frage, wohin mit dem Baum? Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) gibt den Bürgern Tipps zur Entsorgung.
„Das Entfernen von Kugeln, LEDs, Kerzen, Lametta und anderem Schmuck ist Voraussetzung für eine problemlose Entsorgung des ehemaligen Weihnachtsbaums“, schreibt die in Neustadt ansässige SGD Süd. Darauf legt auch der Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken großen Wert. Der UBZ macht es den Zweibrückern einfach: Sie müssen ihre Weihnachtsbäume nicht zu Sammelplätzen schleppen oder fahren (und danach mühsam die Nadeln aus dem Auto saugen), sondern holt die ausrangierten Bäume kostenlos ab – dieses Jahr am 8. und 9. Januar.
Die zuständige UBZ-Abteilungsleiterin Daniela Walle berichtet auf Merkur-Anfrage, dass in den vergangenen Jahren zwar nur ein kleiner Prozentsatz der Bürger die Bäume nicht wie vorgeschrieben völlig abgeschmückt auf den Gehweg gelegt habe. „Aber es gibt immer welche, die nicht abgeschmückt sind. Die werden dann nicht mitgenommen!“
Am Montag, 8. Januar, holt der UBZ zunächst die Christbäume im Stadtgebiet ab (einschließlich Stadtteilen wie Bubenhausen, Ernstweiler, Ixheim und Niederauerbach). Am Dienstag, 9. November sind dann die fünf zuletzt eingemeindeten Vororte dran (Mittelbach-Hengstbach, Mörsbach, Oberauerbach, Rimschweiler und Wattweiler). Die Bäume müssen jeweils bis sechs Uhr abholbereit auf dem Gehweg liegen.
Zweibrücker, die ihren Weihnachtsbaum noch länger im Wohnzimmer stehen lassen wollen, müssen ihn später zum Abfallwirtschaftszentrum Rechenbachtal des UBZ bei Mörsbach bringe. Die Annahme dort ist (wie auch sonst bei haushaltsüblichen Grünschnitt-Mengen) ebenfalls kostenlos.
Rechtlich gesehen gehören Weihnachtsbäume zu den pflanzlichen Abfällen, erläutert die SGD Süd: „Pflanzliche Abfälle aus Haushalten sind grundsätzlich den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen. In Rheinland-Pfalz sind dies die Landkreise und kreisfreien Städte mit ihren Entsorgungsbetrieben.“
Ausgenommen von der Überlassungspflicht seien pflanzliche Abfälle, wenn man sie selbst ordnungsgemäß verwerten kann, das heißt kompostieren. „Die Eigenkompostierung von Nadelbäumen im häuslichen Garten erfordert allerdings erheblichen Aufwand und Erfahrung“, warnt die SGD und rät: „Gute Erfolge werden meist nur durch Kleinhäckseln und Vermischung mit anderen Grünabfällen erzielt.“
Dürfen Bürger in Zeiten der Energiewende ausrangierte Christbäume auch zur Wärmegewinnung nutzen? Theoretisch ja, praktisch nein, lässt sich die Antwort der SGD Süd auf diese Frage zusammenfassen. Zwar könne Wärme aus zersägten Weihnachtsbaumstämmen grundsätzlich zum Beheizen von privaten Heizkaminen und Kaminöfen genutzt werden – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen: „Die ,Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen’ gibt aber Grenzen vor. Nur wenn der Feuchtegehalt des Brennstoffs unter 25 Prozent liegt, ist das Verheizen von naturbelassenem Holz zulässig. Jedoch muss Tannen- und Fichtenholz mindestens ein Jahr gelagert werden, um diesen Feuchtigkeitsgehalt von unter 25 Prozent zu erreichen. Wer trotzdem feuchtes Holz verfeuert, vergeudet die Energie, die für die Verdampfung des im Holz enthaltenen Wassers benötigt wird. Dadurch wird die Verbrennungstemperatur herabgesetzt. Die Folge: verstärkte Ruß-, Teer- und Rauchbildung.“ Weiter warnt die SGD: „Dem Kamin bekommt der feuchte Brennstoff ebenfalls nicht; er kann versotten.“
Die Behörde empfiehlt deshalb: „Verfeuern Sie keinen Weihnachtsbaum im heimischen Kamin. Die Überlassung an die Entsorgungsbetriebe der Kommunen ist die einfachste und auch umweltverträglichste Lösung.“ In Rheinland-Pfalz verboten sei das Verbrennen im Garten.
Legal seien dagegen sogenannte „Knut-Feste“, denn: „Das Verbrennen von Weihnachtsbäumen auf den Knut-Festen dient nicht der Entsorgung von pflanzlichen Abfällen. Die Landesverordnung über die Verbrennung pflanzlicher Abfälle ist daher nicht anwendbar. Aus Sicht der SGD Süd handelt es sich nämlich um ein Brauchtum, vergleichbar der traditionellen Winterverbrennung und den Osterfeuern.“ Auch hier sei aber wichtig, dass Bäume „frei von Schmuck sind, da dies bei der Verbrennung zu Schadstoffemissionen führen könnte“. Der Trend zu Knut-Festen hat Zweibrücken allerdings noch nicht erreicht.
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