Landgericht Zweibrücken Waffenhändler: Urteil am Freitag

Zweibrücken · (nob) Mit den Plädoyers wurde gestern der Prozess gegen einen mutmaßlichen Waffenhändler aus der Südwestpfalz vor dem Landgericht Zweibrücken fortgesetzt. Die Staatsanwältin sieht es als erwiesen an, dass der 67-Jährige rund 100 Gewehre aus Osteuropa eingeführt habe.

Er verkaufte die Waffen dann von seinem Wohnort Münchweiler aus in ganz Deutschland – pro Stück für 100 bis 300 Euro. Der Mann sagte aus, er habe nicht gewusst, dass er für die Waffen eine spezielle Handelserlaubnis brauchte. Er habe sich sogar bei entsprechenden Firmen erkundigt, aber die Auskunft erhalten, er bräuchte nur eine Gewerbeanmeldung für 20 Euro und keine Handelserlaubnis, weil die Waffen nicht funktionsfähig seien. Dem entgegnete die Staatsanwältin, die Waffen seien zwar durch Stifte in den Läufen zunächst nicht funktionsfähig gewesen, jedoch habe man die Stifte leicht entfernen und die Waffen damit wieder voll nutzen können. Sie forderte deshalb für den Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren.

Mit Blick auf diverse anderer Vergehen, die bereits geahndet wurden, beantragte die Anklägerin eine Gesamtstrafe von einem Jahr und vier Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Darüber hinaus müsse der Angeklagte 200 Arbeitsstunden ableisten oder tausend Euro bezahlen. Der Verteidiger plädierte auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monate, beziehungsweise insgesamt von einem Jahr. Die Höhe der Auflage legte er in das Ermessen der Richter. Das Urteil wird am Freitag um elf Uhr verkündet.

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