Waffenhändler soll Gerichtsvollzieher mit dem Tod bedroht haben

Zweibrücken · Bedrohung, Verstoß gegen das Waffengesetz, leichte Körperverletzung, Bruch eines Amtssiegels und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – wegen dieser Delikte ist ein 62-jähriger Zweibrücker Waffenhändler am 15. Dezember 2010 zu acht Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden.

Seit gestern muss sich nun das Landgericht mit dem Fall beschäftigen, da sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil eingelegt haben.

Der erste Vorfall ereignete sich am 26. November 2009, als zwei Gerichtsvollzieher beim Angeklagten Forderungen eintreiben wollten. Dieser soll die beiden massiv bedroht haben: "Wenn ihr kommt, schieße ich euch tot." Die Frau des Angeklagten, die als Zeugin vor dem Amtsgericht aussagte, wollte davon nichts mitbekommen haben. Vielmehr habe ein Gerichtsvollzieher ihrem Gatten mit der Faust gedroht: "Dich mache ich jetzt fertig." Am 4. Februar 2010 kam es dann um zwölf Uhr beim Privathaus des Waffenhändlers zur Pfändung eines Wohnwagens. Der Angeklagte soll allerdings eines der beiden Pfandsiegel abgerissen haben, was dazu führte, dass die Beamten mit der Polizei zurückkamen. Daraufhin habe der 59-Jährige gedroht, sich und seine Frau umzubringen. Dann habe er versucht, mit seinem Auto davonzufahren. Einer der Polizisten soll ihn daran gehindert haben und wurde dabei leicht an der Hand verletzt. Der Angeklagte wurde danach für kurze Zeit in die Psychiatrie eingewiesen.

Am 28. Mai 2010 untersagte ihm das Zweibrücker Ordnungsamt den Besitz von Schusswaffen, da er die persönliche Eignung nicht mehr gewährleiste. Er dürfe zwar weiter den Laden betreiben, aber nicht mehr mit Waffen handeln. Dennoch gab der 62-jährige Angeklagte in drei Fällen Gewehre und Pistolen an andere Personen weiter.

Der Prozess wird am 11. Februar um 13.30 Uhr fortgesetzt.

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